Geschrieben von ChristophJens am 29.11.2004, 11:47 Uhr |
Autokindersitz (*Gerichtsurteil)
also zum Autokindersitz habe ich da noch folgendes gefunden !!!
Kindersitz :Krankenkassen müssen einen Autokindersitz füt KÖRPERBEHINDERTE Kinder ZAHLEN,auch wenn der Sitz NICHT im Hilfsmittelverzeichnis steht !!!
Sozialgericht Dortmund ,Az S 42 KR66/00
gruss chris
Re: Autokindersitz (*Gerichtsurteil)
Antwort von Heike71 am 29.11.2004, 12:07 Uhr
Ja, das ist richtig, aber..... die Zuzahlung ist so hoch, da kann man schon selbst einen Sitz kaufen und den von der Kasse "umrüsten" lassen. Aus diesem Grunde haben wir auf einen Sitz von der Kasse verzichtet
Re: Autokindersitz (*Gerichtsurteil)
Antwort von angel19776 am 29.11.2004, 17:33 Uhr
Hallo,
bei uns würde die zuzahlung bei 100 Euro liegen.
Wenn man drauf verzichten kann,ist das echt prima,bei uns funktioniert das leider nicht so,da unsere Maus mit dem "Normsitz"absolut nicht klarkommt und aufgrunddessen einen bestimmten braucht.der ist jedoch vorerst abgelehnt worden-Einspruch läuft aber.
Gruß anna
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