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Geschrieben von RR am 15.09.2011, 19:40 Uhr

wenn es berechtigt ist darf mein Sohn durchaus angebrüllt werden!

Hallo
warum nicht? Wenns nicht berechtigt war brüllt der übrigens auch zurück! Die Schüchternheit hat er mit Eintritt in die Schule nämlich abgelegt!

Die Kinder/Jugend weiß doch dass ihr nix passiert - sie darf Schule schwänzen, sie darf andere dumm anmachen, sie darf andere schubsen.... sie dürfen NICHT gehauen werden, sie dürfen NICHT angeschrien werden, sie dürfen nicht sonstwas... im Prinzip passiert ihnen : gar nix!

Ja wie sollen sie es denn lernen? Wenn es nix nutzt dass der Sportlehrer angesprochen wird wegen sowas - da sieht man doch was das ganze System bringt.... und mein Sohn hat eine Lehrerin die einem Mitschüler von ihm sogar letztes Jahr einen Klaps auf den Po gab weil sie es leid war "alte Hure, hört nicht auf die" genannt zu werden. Passiert ist ihr GAR NICHTS! Aber der Junge hat es zu ihr - als einzigste Lehrerin an dieser Schule - nicht mehr gesagt!

viele Grüße

 
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