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Geschrieben von Bonniebee am 11.06.2008, 11:54 Uhr

Von Schule zu Schule unterschiedlich! Bei uns...

Hallo,

ein Ländergesetz gibt es hierzu wohl nicht, das regeln die Schulen selbst. Bei uns darf ein Kind eine Woche ohne Attest nur mit Eltern-Entschuldigung fehlen. Erst ab dann wird eine Bescheinigung nötig. Diese wird auch gebraucht, wenn das Kind am Tag vor oder am Tag nach den Ferien fehlt, hier gilt die Elternentschuldigung nicht. Manche Eltern müssen bei uns auch schon ab einem Fehltag eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, wenn ihr Kind durch sehr häufiges Fehlen, verspätete oder gar keine Eltern-Entschuldigungen oder durch Schwänzen aufgefallen ist.

 
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