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von dhana  am 12.08.2018, 19:24 Uhr

Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte/In Wunschschule klagen?

Hallo,

kommt ganz viel auf das Bundesland an.

Für Bayern - es gibt den Schulsprengel und Kind muss dann auch auf die jeweilige Schule gehen. Man kann einen Gastschulantrag stellen, weil z.B. die Betreuung am anderen Schulort durch Oma ect. gegeben ist, oder die Schule Ganztagesbetreuung hat und die Sprengelschule nicht... Wenn dann die aufnehmgende Schule Platz hat bekommt man mit dem Argument Betreuung vor/nach der Schule den Gastschulantrag in der Regel durch. Mit Klagen wird man nicht viel erreichen, wenn die gewünschte Schule keinen freien Platz hat, wird auch kein Gastkind aufgenommen. Hab noch von niemanden gehört der sich durchgeklagt hat.
Private Schulen sind Ersatzschulen, da braucht man keinen Gastschulantrag.

Schulbus wird vermutlich nicht bezahlt werden - wenn der Schulweg dann länger ist als zur Sprengelschule gibt es gar keinen Zuschuss.

Gruß Dhana

 
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