Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Shanalou am 26.08.2018, 9:20 Uhr

Verdacht der Vorteilsnahme im Amt

Die 10 € gelten nur in Berlin, nicht in allen Bundesländern! In Baden- Württemberg gibt es keine feste Obergrenze. Als unproblematisch gelten Geschenke, die von allen Eltern zu bestimmten Anlässen geschenkt werden und die nicht zu einer finanziellen Besserstellung der Lehrkraft führen. Als Obergrenze für Einzelgeschenke (z.B. zum Geburtstag) gelten 5€. Ansonsten sind hier 2€ pro Kind, bei einem Gemeinschaftsgeschenk (z.B. Pralinen, Gutscheine, Blumen, etc.) völlig unproblematisch!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.