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Geschrieben von mams am 25.08.2018, 9:20 Uhr

Verdacht der Vorteilsnahme im Amt

Ich will ja keine Spielverderberin sein, aber die meisten dieser Geschenke hätten die Lehrkräfte nicht annehmen dürfen. Es ist Lehrern nicht erlaubt, Geschenke mit einem materiellen Wert anzunehmen. Siehe der Fall einer Lehrerin:

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Quelle: betzold.de

2011 schenkte ihr ihre 10. Klasse zum Schuljahresende eine Skulptur und Blumen im Wert von über 200 Euro. Gedacht war das besondere Geschenk als Dankeschön für die sehr engagierte und beliebte Lehrerin, die die Klasse sechs Jahre lang auf ihrem Weg begleitet hat.

Der Vater eines Schülers, selbst Leiter einer Grundschule, merkte an, dass Lehrkräfte Geschenke in dieser Höhe nicht annehmen dürften. Dennoch wurde das Präsent überreicht und die Lehrerin nahm es an. Einige Monate später reichte der Vater eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Obwohl die Lehrerin einlenkte, die Skulptur zurückgab und ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, erstattete der Vater Anzeige. Um ein Verfahren abzuwenden, bezahlte die Lehrerin eine Geldbuße in Höhe von 4 000 Euro.

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Die Grenze liegt übrigens bei 10 €. Alle Geschenke, die den Wert von 10 € überschreiten, müssen von der Lehrkraft abgelehnt werden. Das gilt auch für Geschenke der Klassengemeinschaft, wo jeder 2 € gibt.

Ich finde, man sollte das ernst nehmen und sich lieber auf Kleinigkeiten und Selbstgemachtes beschränken. Alles Andere bringt Lehrer unnötig in eine blöde Situation.

 
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