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Geschrieben von Ebba am 11.11.2007, 13:03 Uhr

Urteil

/cit/
Kids als Schwarzfahrer - Verkehrsunternehmen haben oft keinen Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt!
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr sehen vor, dass Personen, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, ein saftiges "erhöhtes Beförderungsentgelt" zahlen müssen. Doch minderjährige Schwarzfahrer können dennoch oft um den teuren Denkzettel herumkommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können wegen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit im Falle des Schwarzfahrens nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gezwungen werde. Auch wenn die Eltern generell darin eingewilligt haben, dass ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und dazu Beförderungsverträge abschließt, erstreckt sich dieses Einverständnis im Zweifel nicht aufs Schwarzfahren. Es kommt daher gar kein wirksamer Beförderungsvertrag zustande, so dass auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert werden kann.
(...)
/cit/
dies und mehr dazu, einschließlich Urteil mit Aktenzeichen, unter:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=486

 
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