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Geschrieben von sunnymausi am 11.11.2007, 10:13 Uhr

Kind fährt heimlich mit Straßenbahn

Was würdet Ihr tun an meiner stelle?
Ich habe mit Ihr ja schon drüber gesprochen, nur wenn Sie wieder auf andere hört...?
Als ich Gestern erfahren habe, dass meine Tochter eine Haltestelle mit der Straßenbahn fährt, ist mir echt nicht mehr lustig zu Mute gewesen, denn was wenn Sie erwischt wird??
Es kostet doch 40€ und das jedes mal...
Sie baut zur Zeit echt nur noch Mist..

Was würdet Ihr machen?
Sie fährt wohl mit einem Jungen, Ihrer Cousine und Ihrer besten Freundin mit.., dabei ist die Schule vom Hort nicht mal 10 min entfernt.

 
15 Antworten:

Re: Kind fährt

Antwort von schneggal am 11.11.2007, 10:31 Uhr

Verständlich, dass sie, wenn die fahren auch mit will. Dürfen die denn ?? Bekommen die Geld für die Karten? Was kostet eine MonatsFahrkarte für Kinder? Gäbs vielleicht Möglichkeiten ihr das zu erlauben, falls die andren dürfen und eben Fahrkarten haben? Ich weiß, bei mir wäre das auch ein finanzielles Problem, das bei 10 Minuten ja nicht wirklich einsehbar ist, aber ich kann deine Tochter sehr sehr gut verstenen, wenn die andren fahren und sie nicht darf.

Wenn die andren auch nicht dürfen und die ganze Bande das verbotener Weise macht, würde ihc mich mit allen Kindern und Müttern zusammen setzen und die Konsequenzen besprechen.

lg schneggal

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Deliktfähig=?

Antwort von SagIchMalNicht am 11.11.2007, 11:39 Uhr

Hallo,
wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist, ist es nicht deliktfähig.
Zwischen 7 und 18 wird wegen beschränkter Strafmündigkeit nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes/ Jugendlichen entschieden.
Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ich kenne einen Fall (München), da ist ein 17-jähriger wiederholt schwarz gefahren.
Der Vater hat sich geweigert das "erhöhte Beförderungsentgelt" zu zahlen, da er "dem Sohn nicht erlaubt hat schwarz zu fahren". Selbstverständlich könne der Sohn gepfändet werden, aber er besitze außer seinem Taschengeld nichts. Dieses habe er aber zweckgebunden (und nicht zum Zweck erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen) erhalten. Alle Gegenstände im Zimmer des Sohnes gehörten dem Vater und er habe sie dem Sohn nur geliehen. Nagelt mich jetzt nicht auf die juristisch einwandfreie Formulierung fest, letztendlich haben die aber nicht gezahlt.
Das nur als Tipp, falls es mal schief geht. Bloß nicht dem eigenen Kind verraten.

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Re: Deliktfähig=?

Antwort von schneggal am 11.11.2007, 12:47 Uhr

ganz ehrlich ?? dieses Posting find ich daneben, denn diese Ansicht, ja alle Gesetzestexte kennen, damit man sich aus jeder Verantwortung ziehen kann, ist einfach nicht meine Welt.
Und was sollte das Kind dann daraus lernen, wenn es etwas wiederholt tut, was verboten ist und die Eltern dann ja nur dazu sagen, bin ich nicht zuständig dafür?

Meine Kinder müssten zumindest einen Teil der Strafe selber zahlen, würden einige Zeit das geliebt Taschengeld verkrzt oder gar nicht bekommen....weil was sillten sie sonst darauf lernen? Das man irgendeine Gesetzeslücke immer findet, wenn man sucht?

Ich wrde allerdings wirklich erstmal einen ganz klaren gemeinsamen Kompromis versuchen zu finden, mit dem mein Kind und ich leben können.

lg shcneggal

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@schneggal

Antwort von Ebba am 11.11.2007, 12:59 Uhr

Und ich finde es total daneben, wenn Verkehrsunternehmen von Kindern das erhöhte Beförderungsentgelt fordern, obwohl sie darauf keinen Anspruch haben.

Und - jeder hat das Recht sich zu verteidigen oder gerichtlich feststellen zu lassen, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Falls alle Deine Auffasung vertreten würden, dann könnten wir die Gerichte abschaffen.

Es ist auch keineswegs so, dass man immer eine Gesetzeslücke findet, wenn man sie sucht. Manche Dinge sind einfach eindeutig oder schon so häufig entschieden, dass wenig Hoffnung besteht, dass mal ein Gericht anders entscheiden würde.

Liebe Grüße
Ebba *die ihrem Kind jede mögliche Verteidigung zukommen lassen u. sich ebenso immer Verteidigen würde*

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Urteil

Antwort von Ebba am 11.11.2007, 13:03 Uhr

/cit/
Kids als Schwarzfahrer - Verkehrsunternehmen haben oft keinen Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt!
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr sehen vor, dass Personen, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, ein saftiges "erhöhtes Beförderungsentgelt" zahlen müssen. Doch minderjährige Schwarzfahrer können dennoch oft um den teuren Denkzettel herumkommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können wegen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit im Falle des Schwarzfahrens nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gezwungen werde. Auch wenn die Eltern generell darin eingewilligt haben, dass ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und dazu Beförderungsverträge abschließt, erstreckt sich dieses Einverständnis im Zweifel nicht aufs Schwarzfahren. Es kommt daher gar kein wirksamer Beförderungsvertrag zustande, so dass auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert werden kann.
(...)
/cit/
dies und mehr dazu, einschließlich Urteil mit Aktenzeichen, unter:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=486

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Re: @schneggal

Antwort von schneggal am 11.11.2007, 13:26 Uhr

das mag ja sein, dass es Momente gibt, wo ich z.b. auch in genau diesem Fall für mein Kind kämpfen würde, nämlich dann, wenn ich ihm das Geld mitgegeben habe und es verschusselt hat, das Tiket zu kaufen. Klar, dann würde ich auch auf die Barrikaden gehen!

Aber wenn ich meinem Kind ein ganz klares Verbot ausgesprochen habe und es dieses Verbot wohl wissend umgeht, so wie es hier ja scheinbar ist, dann würde ich nicht für mein Kind kämpfen, sondern darum, dass mein Kind versteht, warum es in manchen Dingen eben Ge- oder Verbote einfach beachten MUSS!!
Wie will ich meinem Kind sonst einen Gerechtigkeitssinn erklären? Ich hätte damit dann echt Probleme.

lg schneggal

lg schneggal

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Re: Kind fährt

Antwort von glückskinder am 11.11.2007, 13:50 Uhr

Wenn du die Tochter wärst und nicht die Mutter, wie hättest du gehandelt? Ich wäre auch mitgefahren. Es macht ja auch Spaß, mal etwas Verbotenes zu tun. Ich denke, vielleicht muss sie wirklich erstmal erwischt werden, dass sie es sein lässt. Ich weiß, dass dich dieser Spaß 40 Euro kosten kann.
Du könntest aber auch einen Deal eingehen und ihr eine Fahrkarte für eine Fahrt pro Woche kaufen. Wann sie diesen Fahrschein einlöst, bleibt ihr überlassen.

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Re: @schneggal

Antwort von Ebba am 11.11.2007, 13:56 Uhr

Verbot hin oder her, ich würde das erhöhe Beförderungsentgelt trotzdem nicht bezahlen und mir nach und nach von meiner Tochter zurückzahlen lassen, weil das Verkehrsunternehmen darauf keinen Anspruch hat.
Ich würde auch meiner Tochter, egal was ihr vorgeworfen wird, immer die best mögliche Verteidigung zukommen lassen, ebenso wie das Tun würde, wenn ich Mist gebaut habe.

Du darfst mir aber glauben, dass ich mit ihr ein enstes Wörtchen reden würde und ein solcher Vorfall je nach dem auf weitere Konsequenzen haben würde, wobei der Umstand erwischt worden zu sein vermutlich schon ziemlich erschreckend sein dürfte.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: @schneggal

Antwort von schneggal am 11.11.2007, 14:15 Uhr

ja. das mag ja auhc sein, dass das erwischt werden alleine schon erschreckend genug ist....muss es aber nicht!

Ist ja auch wirklich schön und gut, dass das Verkehrsunternehmen vielleicht kein Recht darauf hat, trotzdem würde ich, wenn ich meinem Kind klar mache, es kann sein, dass man erwischt wird und das kostet eben so und so viel, gerade dann nicht das kämpfen anfangen, damit käme ich mir unglaubwürdig vor. Dann müsste ich schon meinem Kind sagen, nein, du darfst das nicht, aber keine Angst, wenn man dich erwischt, können die dir gar nix. Sorry....das bin nicht ich!! Und alles immer nur schön reden, dass das ja noch ein Kind ist und eben nicht geschäftsfähig, ist einfach auch nicht mein Stil. Klaut ein Kind an der Kasse im Supermarkt etwas, kann man auch die Eltern nicht dafür verantwortlich machen, z.b, und auch da würde ich meinem Kind ganz klar die Konsequenzen tragen lassen, eben weil es im vollem Bewusstsein etwas tat, was verboten ist!! Nicht, weil ich keine Möglichkeit hätte, da meinem Kind zu helfen. Ich finde, ich helfe ihm eher damit, zu verstehen, das sein Tun immer irgend etwas auslöst, im positiven, wie eben auch im negativen Sinn.
Klar, ich könnte mir auch andere Sanktionen ausdenken, wie Fernsehverbot oder sonstwas....aber was hat dies dann damit zu tun? Gar nichts, außer dass mein Kind vielleicht stinkesauer ist auf mich, hat es hier zu wenig Verbindung mit der Tat an sich.

Wir erwarten von unseren Kindern, dass sie was weiß ich alles meistern und können sollen, verstehen sollen und kapieren sollen und wenn es dann um so grundlegende DInge geht, wie füge andren keinen Schaden zu, soll ich das auch noch unterstützen, nur weil ich dem Geldgierigen Rachen des Verkehrsverbundes nicht klein beigeben will? Nein...und wenn die 40 Euro weh tun, ich würde sie so zahlen, dass sie eben auch meinem Kind irgendwie "weh" tun.

lg schneggal

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Re: Kind fährt

Antwort von fischli am 11.11.2007, 15:49 Uhr

Also ich würde da ganz klar die Sicherheit vorgehen lassen und ihr ne Wochenkarte holen.
Würde sie,wenn sie in den Hort läuft,alleine gehen?Fahren die anderen auch schwarz?
Nee,dann kauf ihr doch die Wochenkarte.

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Ist es ihr wichtig?

Antwort von tinai am 11.11.2007, 15:58 Uhr

Besprich es doch einmal in Ruhe mit ihr. Warum Ihr ihr keine Fahrkarte dafür kaufen wollt und was die Konsequenz aus ihrem Verhalten sein kann.

Klär sie auf und dann muss sie selbst sehen, ob sie es weiter macht oder nicht.

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@fischli und Co

Antwort von sunnymausi am 12.11.2007, 7:06 Uhr

Guten Morgen.
Ich hab mit Ihr darüber geredet und ich hoffe doch, dass es nicht nochmal vorkommt.
Sie muss von der Schule nicht allein nach Hause gehen. Und für eine Haltestelle kauf ich Ihr keine Fahrkarte.
Sie ist sonst immer gelaufen.

Meine Schwester hatte es mir nur beiläufig erzählt am Samstag. War etwas geschockt.

Und wenn irgendwas mal passieren sollte, werde ich es in Ruhe regeln und erstmal bezahlen, aber Ihr "keine" Fahrkarte kaufen, geschweige denn die volle Strafsumme allein zahlen. Würde mir zumindest einen Teil von Ihr einbehalten.

Ich hab Ihr nicht einmal verboten mit der Bahn zu fahren, aber Sie weiß, wenn Sie damit fährt und man erwischt wird..Strafe zahlt, da ich mit den Kindern ja auch mal des öfteren Arzttermine habe oder einfach nur mal zur Oma fahre. Von daher weiß Sie was passieren kann und brauchte es Ihr nicht verbieten. Außerdem kann Sie den Weg auch mit Ihren Klassenkameraden laufen.

So sehe ich das.

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aber...

Antwort von schneggal am 12.11.2007, 7:28 Uhr

...dürfen denn die andren diese eine Statin fahren??

lg schneggal

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Das ist ja das Problem, NEIN. ot

Antwort von sunnymausi am 12.11.2007, 7:31 Uhr

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Re: Das ist ja das Problem, NEIN. ot

Antwort von schneggal am 13.11.2007, 7:59 Uhr

Dann würde ich versuchen alle Kids mal zusammen zu sprechen (mit den Eltern) und ihnen klar zu machen, was es für Konsequnezen haben wird.

Aber da müssen dann schon alle Eltern an einem Strang ziehen, sonst bringt das gar nichts.....

lg schneggal

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