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Geschrieben von 2auseinemholz am 30.06.2014, 11:47 Uhr

Schulveranstaltung

Ich würde es unter "blöd gelaufen" verbuchen und mit der KL / Schulleitung darüber diskutieren, warum solche Zettel ausgehändigt werden, wenn sie denn nicht beachtet werden.
Gut, wenn nichts passiert ist, man kann sich aber nicht darauf 100%-ig verlassen, aber zumuindest 90%-ig. Für die restlichen 10% sollte das aber versicherungstechnisch abgeklärt sien.

Bei uns wird bei solchen Veranstaltungen, wo der Transport mit PKWs durch die Eltern erfolgt ein Zettel ausgefüllt wo der Fahrer sowieso nur im Rahmen der Haftpflicht haftet und ausgeschlossen wird, dass Eltern weitere Rechtsansprüche geltend machen können, auch sind die Eltern der mitfahrenden Kinder verpflichtet die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder im Auto sicherzustellen - machen die das nicht, ist es natürlich ihr Bier. Das bedeutet soviel, dass die Eltern eine Sitzerhöhung mitgeben oder auch nicht.
Ich als Fahrer eines PKWs mit 4 Kindern drin, würde ohne so einen Wisch der Eltern kein Kind für eine Schulveranstaltung irgendwohin fahren. Deswegen verstehe ich nicht, dass quasi alle eingespannten PKW-fahrenden Eltern da mitmachen. Von den Kindern erwarte ich nicht, dass sie sich gegen die Erwachsenen und den Gruppenzwang durchsetzen können. Habe ich aber so einen Wisch in der Hand und das Kind steht ohne Sitzerhöhung vor mir - ist mir das dann eben doch egal! (ist mir aber noch nicht passiert!).

LG, 2.

 
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