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Geschrieben von MiniMama am 14.12.2005, 16:23 Uhr

Rückstellung 4. zu 3. Klasse

ist das sicher, dass es in BW grundsätzlich nicht erlaubt ist?

Denn aufgrund dieses Artikels (http://www.schule-bw.de/schularten/gymnasium/innovationen/material/infodienst_schulleitung46februar2004.htm), dachte ich eigentlich nur, dass es bei zurückgestellten Kindern grundsätzlich nicht möglich ist.

gruß
minimama

 
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