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Geschrieben von Antje&Tim am 23.06.2007, 21:23 Uhr

Notenschluß in Bayern?

Hi, anscheinend hast Du recht. Ich bin gerade mal ein wenig gegoogelt:

"Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und die Schulordnungen kennen den Begriff "Notenschluss" nicht. Was vielfach als "Notenschluss" bezeichnet wird, ist ein Zeitpunkt, den der Schulleiter aus organisatorischen Gründen festsetzt, um eine einheitliche Termingrenze für das Eintragen der Noten in die Notenlisten zu haben."


Gruß
Antje

 
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