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Geschrieben von abb am 13.02.2007, 18:42 Uhr

Notengebung

Hallo zusammen:-) Folgendes ist passiert, wozu ich gern Eure Meinungen gelesen hätte:

Der Sohn meiner Freundin hat eine Musikarbeit geschrieben. Eigentlich hätte er eine 1- bekommen, er hatte gelernt und es hat auch gut geklappt. Nun hat er aber einige Probleme mit der Rechtschreibung, die auch an der Schule bekannt sind und die er mittels Nachhilfe auch langsam in den Griff bekommt. Die Musiklehrerin stufte auf Grund der Rechtschreibfehler seine Note in der Klassenarbeit auf 3 herunter. Wie gesagt, fürs Fachliche hätte er eine 1- bekommen sollen. Er ist in der 5. Klasse Grundschule in Berlin.

Nun meine Frage: Wie wird das bei Euch gehandhabt? Ist das erlaubt oder nicht? Gibt es eindeutige Regelungen? Wo kann ich was dazu nachlesen, habt Ihr eine Ahnung?

Ich finde es sehr ungerecht, denn das Wissen hatte er ja, wäre der Test mündlich gewesen, hätte er die 1- bekommen. Wie seht Ihr das?

Als meine Freundin darauf hin die Klassenlehrerin kontaktierte, sagte diese zu, sich darum zu kümmern. Heute dann kam die Arbeit zurück mit Unterschrift vom Rektor, die Note wurde nicht geändert. Ich seh das als Machtdemonstration gegenüber einer renitenten Mutter, seh ich das zu eng? Findet Ihr das okay?

Der Junge ist natürlich am Boden zerstört, ganz davon abgesehen finde ich die Message, die von dieser Art der Bewertung ausgeht, nicht sonderlich motivierend. Lernen lohnt sich ja doch nicht, oder?

Danke und viele Grüße
Susi

 
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