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Geschrieben von 123mami am 13.02.2007, 20:08 Uhr

Notengebung

Hallo Susi,
ich unterrichte kath. Religion an einer Grundschule in Bayern. Hier ist es so, dass Rechtschreibfehler in einer Religionsarbeit nicht in die Bewertung mit eingerechnet werden dürfen. Wenn natürlich ein Wort so falsch geschrieben ist, dass ich es nicht mehr erkennen kann und so vielleicht dann eine Antwort keinen Sinn ergibt, muss ich es schon als Fehler werten. Aber dies gilt wirklich nur, wenn ein Wort so falsch geschrieben wurde, dass man auch mit viel Fantasie nicht mehr erkennen kann, was es heißen soll. Ansonsten streiche ich zwar beim Kontrollieren gravierende Rechtschreibfehler an, damit das Kind sieht, dass das Wort falsch geschrieben ist, aber es geht nicht in die Bewertung der Note mit ein, da es bei mir ja um die Kenntnisse in Religion geht und nicht um Rechtschreibkenntnisse.
LG
Dagmar

 
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