Geschrieben von abb am 13.02.2007, 18:42 Uhr |
Notengebung
Hallo zusammen:-) Folgendes ist passiert, wozu ich gern Eure Meinungen gelesen hätte:
Der Sohn meiner Freundin hat eine Musikarbeit geschrieben. Eigentlich hätte er eine 1- bekommen, er hatte gelernt und es hat auch gut geklappt. Nun hat er aber einige Probleme mit der Rechtschreibung, die auch an der Schule bekannt sind und die er mittels Nachhilfe auch langsam in den Griff bekommt. Die Musiklehrerin stufte auf Grund der Rechtschreibfehler seine Note in der Klassenarbeit auf 3 herunter. Wie gesagt, fürs Fachliche hätte er eine 1- bekommen sollen. Er ist in der 5. Klasse Grundschule in Berlin.
Nun meine Frage: Wie wird das bei Euch gehandhabt? Ist das erlaubt oder nicht? Gibt es eindeutige Regelungen? Wo kann ich was dazu nachlesen, habt Ihr eine Ahnung?
Ich finde es sehr ungerecht, denn das Wissen hatte er ja, wäre der Test mündlich gewesen, hätte er die 1- bekommen. Wie seht Ihr das?
Als meine Freundin darauf hin die Klassenlehrerin kontaktierte, sagte diese zu, sich darum zu kümmern. Heute dann kam die Arbeit zurück mit Unterschrift vom Rektor, die Note wurde nicht geändert. Ich seh das als Machtdemonstration gegenüber einer renitenten Mutter, seh ich das zu eng? Findet Ihr das okay?
Der Junge ist natürlich am Boden zerstört, ganz davon abgesehen finde ich die Message, die von dieser Art der Bewertung ausgeht, nicht sonderlich motivierend. Lernen lohnt sich ja doch nicht, oder?
Danke und viele Grüße
Susi
Re: Notengebung
Antwort von 123mami am 13.02.2007, 20:08 Uhr
Hallo Susi,
ich unterrichte kath. Religion an einer Grundschule in Bayern. Hier ist es so, dass Rechtschreibfehler in einer Religionsarbeit nicht in die Bewertung mit eingerechnet werden dürfen. Wenn natürlich ein Wort so falsch geschrieben ist, dass ich es nicht mehr erkennen kann und so vielleicht dann eine Antwort keinen Sinn ergibt, muss ich es schon als Fehler werten. Aber dies gilt wirklich nur, wenn ein Wort so falsch geschrieben wurde, dass man auch mit viel Fantasie nicht mehr erkennen kann, was es heißen soll. Ansonsten streiche ich zwar beim Kontrollieren gravierende Rechtschreibfehler an, damit das Kind sieht, dass das Wort falsch geschrieben ist, aber es geht nicht in die Bewertung der Note mit ein, da es bei mir ja um die Kenntnisse in Religion geht und nicht um Rechtschreibkenntnisse.
LG
Dagmar
Re: Notengebung
Antwort von Familie05 am 13.02.2007, 20:33 Uhr
Hallo
bei uns ist nicht die Rechtschreibung der grund für ne schlechtere zensur sondern die schrift meines sohnes das ist immer ein Kampf am anfang eines Schuljahres wenn neue Lehrer dazu kommen mitlerweile geht er in die 6 klasse und die Lehrer haben sich dran gewöhnt er geht aber auch zu ErgoTh. und macht schreibübungen . In deinem Fall würd ich auf dem Schulamt nachfragen und gegebenfalls die Ursache finden warum die Rechtschreibung noch funktioniert sind es wirklich nur einzelne sachen oder eben gravierende sachen die dann ein Lehrer nicht mehr lesen kann .LG
Re: Notengebung
Antwort von palisade am 14.02.2007, 10:06 Uhr
Hallo, meine Tochter geht in die 4. Klasse und bisher ist es so, daß in den anderen Fächern außer Deutsch die REchtschreibfehler angestrichen werden, es muß auch eine Berichtigung angefertigt werden, aber die Note wird nicht beeinflußt. Ich weiß aber, daß es im Gymnasium dann anders gehandhabt wird, also da wird die Note bei Rechtschreibfehlern auch nach unten korrigiert. VG pali
Re: Notengebung
Antwort von hase67 am 14.02.2007, 10:18 Uhr
Hallo,
ich persönlich finde das zu streng. Ich weiß, dass früher bei uns am Gymi auch Rechtschreibfehler in die Note mit einflossen, aber dass aus einer 1- eine 3 wird, vor allem bei bekannten Problemen, die ja auch angegangen werden, finde ich völlig kontraproduktiv.
Wenn ich deine Freundin wäre, würde ich mich noch mal mit der Rektorin in Verbindung setzen und die Situation noch mal schildern, wer weiß, ob da nicht einige Infos auf der Strecke geblieben sind. Eine Abstufung bis zur 2 oder 2- hätte ich gerade noch akzeptabel gefunden, aber so einen hohen Bewertungsanteil sollte die Rechtschreibung in Musik doch nicht haben.
LG
Nicole
Re: Notengebung
Antwort von jokasilemi am 14.02.2007, 14:02 Uhr
ich unterrichte auch kathol. religion in thüringen. wir handhaben es so: rechtschreibfehler werden angestrichen, ist aber dadurch die ganze arbeit rot (also fehler an fehler und es handelt sich nicht um LRS) dann eine note tiefer. wird in allen fächern ab klasse 5 so gemacht. verfälschen die fehler den wortsinn, ist es auch klar ein inhaltlicher fehler. und wenn ich etwas wegen einer extrem unlerserlichen schrift nicht entziffern kann, kann ich es auch nicht als richtig bewerten.
mal 2 beispiele von fehlern:
in der 3. klasse gab es bei 15 schüler 9 varianten das wort wollen zu schreiben.
ein 7.klässler schrieb mal das wort diukrie, welches sich nur im nachhinein als das wort theorie erwies.
Re: Notengebung
Antwort von mama-muh am 14.02.2007, 16:44 Uhr
muss meine Vorgängerinnen zustimmen. in der Grundschule in Bayern müssen RS-Fehler angestrichen werden, dürfen aber nicht in die Bewertung einfließen außer Wortverfälschungen. Auch bei Aufsätzen ist das so. Rechtschreibung darf nicht zu stark bewertet werden. Ich kenne es auch erst ab der 5. Klasse, dass die Fehler gewertet werden, aber die Noten nur um eine Notenstufe heruntergestetzt werden dürfen. (Ist selbst an der Uni so!)
Gruß Patricia
@Sulamü-Dyskalkulie (Vorsicht lang)
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