Grundschule

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Geschrieben von Ebba am 18.01.2008, 20:43 Uhr

Notenfrage

Das wird Dir vermutlich nur der Klassenlehrer der Grundschule sagen können, denn in NRW ist kein Notendurchschnitt festgesetzt er für eine Gymnasialempfehlung erforderlich ist.

In § 11 Abs. 4 SchulG NRW findet sich zu den Grundlagen der Beurteilung folgende Regelung:
/cit/
(4) Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt.
/cit/

Liebe Grüße
Ebba

 
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