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Geschrieben von mams am 29.06.2011, 21:49 Uhr

na ja

ich sehe das nicht so locker. die kinder müssen sich zumindest beaufsichtigt fühlen, so steht es im schulgesetz. ob das der fall ist, wenn die ganze zeit niemand nach den kindern schaut? wenn was passiert wäre und die sache würde vor gericht gehen, würde jeder verwaltungsrichter diesen fall zu ungunsten der lehrkraft/der schule entscheiden, wetten?

es spricht nichts dagegen, kinder mal eine weile alleine in einem raum zu lassen. ABER: es muss dann ab und an nach ihnen geschaut werden. sie müssen das gefühl haben, es könnte jeden moment ein lehrer auftauchen, so definiert das schulrecht die aufsichtspflicht (bzw. das sich beaufsichtigt fühlen). ich denke, in diesem falle wurde gegen die aufsichtspflicht verstoßen.

 
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