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Geschrieben von +emfut+ am 09.03.2008, 10:45 Uhr

In Bayern.....

.... ist das irgendwie gesetzlich geregelt. Zumindest gab es hier vor einem (?) Jahr ein Riesen-Bohai, weil dieses Gesetz in Kraft trat. Fumis Schule gab ein Informationsblatt heraus, ich finde es nur nicht mehr.

Tatsache ist:
Handys dürfen nur ausgeschaltet und im Ranzen mitgeführt werden. Ansonsten ist das Handy weg. Und irgendein Gefriemel mit der SIM-Karte gibt es da auch nicht. Kann sein, daß das Handy ausgeschaltet werden muß, dann sind die Daten auf der SIM ja auch geschützt durch die PIN.

Ist Bayern da tatsächlich so einen Sonderweg gegangen? Warum macht man das in anderen Bundesländern nicht?

Gruß,
Elisabeth.

 
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