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Geschrieben von +emfut+ am 27.05.2008, 9:23 Uhr

Haftung im Hort?

Wie ist das denn haftungstechnisch, wenn ein Kind im Hort etwas kaputt macht? Muß dann die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen? Müssen dafür irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein?

Bei uns im Hort gab es in den letzten zwei Monaten zwei Vorfälle.
Einmal hat ein Kind mit einem Ball eine Fensterscheibe eingeworfen.
Und dann hat ein anderes Kind ein Sofa als Trampolin "mißbraucht", bis es kaputt ging.

Im ersten Fall wurden die Eltern gebeten, den Schaden über ihre Haftpflichtversichung abzurechnen.
Im zweiten Fall nicht.

Bevor ich den Hortleiter um eine Stellungnahme bitte (ich bin Elternbeiratsvorsitzende und deswegen angesprochen worden): Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?

Danke und Gruß,
Elisabeth.

 
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