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Geschrieben von +emfut+ am 27.05.2008, 9:23 Uhr

Haftung im Hort?

Wie ist das denn haftungstechnisch, wenn ein Kind im Hort etwas kaputt macht? Muß dann die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen? Müssen dafür irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein?

Bei uns im Hort gab es in den letzten zwei Monaten zwei Vorfälle.
Einmal hat ein Kind mit einem Ball eine Fensterscheibe eingeworfen.
Und dann hat ein anderes Kind ein Sofa als Trampolin "mißbraucht", bis es kaputt ging.

Im ersten Fall wurden die Eltern gebeten, den Schaden über ihre Haftpflichtversichung abzurechnen.
Im zweiten Fall nicht.

Bevor ich den Hortleiter um eine Stellungnahme bitte (ich bin Elternbeiratsvorsitzende und deswegen angesprochen worden): Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?

Danke und Gruß,
Elisabeth.

 
7 Antworten:

Re: Haftung im Hort?

Antwort von mini99 am 27.05.2008, 9:32 Uhr

Hallo!
Ich denke mal, dass die Sache mit der Fensterscheibe unanbsichtlich geschehen ist, und deshalb die Versicherung den Schaden bezahlen muß. Bei der Couch schaut das anders aus, da hätten wahrscheinlich die Erzieherinnen vorher das Kind ermahnen müssen, dass es aufhört bzw. konnte man das ev. vorher merken, dass die Bank bald kaputt wird, wenn weiter drauf rumgehüpft wird. Obwohl ich mir das irgendwie nur schwer vorstellen kann, dass davon gleich eine Couch kaputt geht.

Wer zahlt nun eigentlich die Couch?

Lg
Traude

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Re: Haftung im Hort?

Antwort von +emfut+ am 27.05.2008, 9:52 Uhr

Eben, das zahlt jetzt keiner. Dann ist halt keine Couch mehr im Gruppenraum, feddich. Und die wurde erst vor einem Jahr angeschafft - gebraucht, aber nicht kostenlos.

Die Mutter, die mich angesprochen hat, will sich aufgrund des Vorfalls weigern, in Zukunft Spielgeld zu bezahlen, weil ihrer Ansicht nach "fahrlässig" mit dem Geld umgegangen wird, wenn das "schuldige" Kind bzw. die Eltern nicht zur (finanziellen) Verantwortung gezogen werden.

Aber, wenn ich mal die umgekehrte Situation überlege - wenn mein Kind im Hort was kaputtmachen würde, würde ich sagen: "Hey, dann müssen die Erzieher halt besser aufpassen. Zu Hause macht er ja auch nix kaputt!"
Aber ich habe auch mehrfach erklärt, daß auf dem Sofa nicht herumgehüpft wird. Keine Ahnung, ob die Erzieher das im Hort deutlich gemacht haben.....

Angeblich ist der "Schuldige" beim Sofa-Vorfall ein hortbekannter Rabauke. Allerdings wollte die Mutter keinen Namen nennen - sowas liebe ich ja *seufz*.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: schwierig - ist der Hort nicht versichert?

Antwort von mini99 am 27.05.2008, 10:03 Uhr

Hallo!
Schwierig, ich finde es falsch, den Erzieherinnen die Schuld an der kaputten Couch zu geben. Immerhin haben sie (zumindest bei uns) pro Gruppe 25 Kinder zu betreuen. Einige davon machen Aufgabe, da helfen die Horterzieherinnen mit, eine andere richtet die Jause mit der Helferin, etc. Die können einfach nicht jedes Kind einzeln im Blickfeld haben. Noch dazu gibt es z.B. in unserem Hort am Gang eine Couch und eine Spielecke, da sind die Kinder auch alleine, dürfen aber nur 4 raus.

Die Eltern werden es auch nicht zahlen, folglich zahlt keiner. Ev. hat der Hort eine Haushaltsversicherung, fragt am besten mal nach.

Aber von der Einstellung der Mutter die sich weigert weiter Spielgeld zu zahlen, halte ich auch nichts. Manche Sachen passieren halt und die Couch muß ja sehr defekt gewesen sein, wenn sie vom hüfen gleich kaputt geht.

LG

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Re: Haftung im Hort?

Antwort von oeli_bene am 27.05.2008, 10:49 Uhr

Ist schon lange nicht mehr mein Rechtsgebiet...

Bis 7 Jahre haftet das Kind nicht. Ab dem 7. Geburtstag (ausserhalb des Strassenverkehrs) haftet das Kind wenn es einsichtsfähig ist. Die Eltern haften natürlich nicht, da sie im Hort ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben können.

Frage also, ist das Kind einsichtsfähig. Beim Sofahüpfen wird es neben dem Alter darauf ankommen, ob die Erzieherinnen das verboten haben und dieses Verbot durchsetzen.

Beweislast liegt übrigens beim Kind, daher grosses Prozessrisiko, was bedeutet dass Versicherungen in der Regel zahlen.

LG

oeli_bene

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Re: Haftung im Hort?

Antwort von oeli_bene am 27.05.2008, 10:50 Uhr

weil wir gerade von Haftung sprechen ... das ist natürlich kein Rechtsrat blablabla sondern pi mal Daumen Erinnerungen aus dem Studium hervorgekramt.

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Unabhängig von der Haftung...

Antwort von hase67 am 27.05.2008, 11:00 Uhr

... finde ich es gelinde gesagt bescheuert, von so einem Vorfall abhängig zu machen, ob man den Hort weiterhin finanziell unterstützt. Ich würde die besagte Mutter mal fragen, wie sie sich als Horterzieherin fühlen würde, wenn ihr eine Mutter mit diesem Druckmittel kommen würde. Konstruktiv ist was anderes!

Vielleicht sollte man sich eher überlegen, wie dieses Problem sinnvoll zu lösen wäre - bei einer weniger emotionalen Auseinandersetzung würden sich die Eltern des "Täterkindes" ja vielleicht auch bereit erklären, bei einer Sammlung etwas mehr Geld zu geben...? Und falls nicht, muss eben einfach eine andere Lösung gefunden werden - gerade Sofas werden ja für Jugendeinrichtungen gelegentlich verschenkt.

LG

Nicole

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Danke für Eure Antworten

Antwort von +emfut+ am 27.05.2008, 13:28 Uhr

Ich frage mal, ob der Hort versichert ist. Die Idee kam mir noch gar nicht.

Ansonsten bin ich irgendwie erleichtert, daß Ihr das so seht mit der Frau.
Das Problem ist nämlich: Die Frau, die sich beschwert hat, ist meine Vorgängerin als Elternbeiratsvorsitzende gewesen - und hat sich in der Zeit mit so ziemlich jedem angelegt. Nur mit mir nicht, weil ich in dem Jahr kein Kind im Hort hatte *augenroll*. Ich kannte die Bosheiten der Frau bisher zu 90% nur vom Hörensagen, aber heute war es echt krass: Sie hatte mich abgefangen, nachdem ich Temi in die Schule gebracht hatte. Sie war mit ihrer Tochter gerade auf dem Weg zur Schule. Sie hat mich also ewig plattgeredet, irgendwann wagte ihre Tochter ein leises: "Mama, die Schule....." - da hat sie ihr Kind angebrüllt: "Ich muß das jetzt klären, Du kommst schon nicht zu spät, halte doch einfach die Fresse!" Der Schuleingang war von der Stelle einsehbar, das Kind ist in der 3. Klasse, da hätte man doch einfach sagen können: "Ich weiß, Du hast Angst, zu spät zu kommen, gehe doch einfach schon mal rein."

Aber ich wollte meine Reaktion auf ihre Beschwerde nicht davon abhängig machen, daß ich sie nicht leiden kann - zumal das eben zu großen Teilen nur darauf beruht, daß der Schulleiter, der Hortleiter, die ErzieherInnen und die EB-Mitglieder, die letztes Jahr schon im EB waren, sie nicht leiden können.

Aber wenn Ihr ihre Reaktion auch überzogen findet - dann kann ich da anders mit dem Hortleiter ran gehen.
Mich verunsichert das total: Nervt mich diese Anschuldigung von der Frau nur, weil sie eine dumme Nuß ist, oder ist das wirklich überzogen?

Danke und Gruß,
Elisabeth.

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