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Geschrieben von mama-muh am 06.03.2007, 12:04 Uhr

Grundschulwechsel

Also, es ist wirklich so, das die jeweiligen Gemeinden darüber letztendlich entscheiden, solange dein Kind schulpflichtig ist. Hier geht es vor allem um die finanzielle Seite des Gastschulverhältnisses, da Gemeinde a an Gemeinde B zahlen muss. Du wirst aber deshalb doch nicht die Betreuung abgeben! Hilfe, was waren das den für riesige unabänderbare Probleme!!??
LG

 
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