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Geschrieben von isa69 am 06.03.2007, 8:26 Uhr

Grundschulwechsel

Hallo,

hat jemand von Euch Erfahrung mit einem Grundschulwechsel während des laufenden Jahres 1. Klasse) ?

Die neue Grundschule (ist in einem anderen anderen Bundesland) ist einverstanden und Gespräche wurden auch schon geführt. Der Wechsel muss von beiden Schulleitern genehmigt werden und von den Gemeiden.
Wie lange dauert sowas ? Zählt bei der Begründung nur die 'Betreuung des Kindes' ?
Wer hat damit Erfahrung ?

Vielen Dank, Diana

 
6 Antworten:

Re: Grundschulwechsel

Antwort von Birgit67 am 06.03.2007, 9:51 Uhr

jetzt mal ne blöde Frage: zieht ihr um oder warum ist die Schule in einem anderen Bundesland??? Wenn man umzieht ist doch ein Schulwechsel völlig normal und Problemlos, dafür hat jede Grundschule Notplätze frei. Aber ansonsten ist der Wechsel immer Problemlos, war und ist nach wie vor bei meinem Grossen immer ohne Probleme abgegangen, höchstens der Wissenstand ist etwas Problematisch, weil jede Schule anderst lernt, die einen schneller die anderen langsamer.

Gruss Birgit

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Re: Grundschulwechsel

Antwort von isa69 am 06.03.2007, 10:02 Uhr

Hallo Birgit,

nein wir ziehen nicht um. Es sind andere Gründe warum wir mit dieser Schule nicht zufrieden sind.
Das andere Bundesland ist nur 3 km entfernt und die Schule dort ist einfach super. Ich hätte mich vorher erkundigen soll, leider.

Soll ich im Antrag die ganzen Mißstände begründen ? Oder lieber den einfachen Weg gehen und die Betreuung der Kinder angeben ?

Diana

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Re: Grundschulwechsel

Antwort von silri am 06.03.2007, 10:48 Uhr

>>Das andere Bundesland ist nur 3 km entfernt und die Schule dort ist einfach super.

Um welche Bundesländer handelt es sich denn?

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Re: Grundschulwechsel

Antwort von isa69 am 06.03.2007, 10:52 Uhr

Um NRW und Niedersachsen.

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Re: Grundschulwechsel

Antwort von mama-muh am 06.03.2007, 12:04 Uhr

Also, es ist wirklich so, das die jeweiligen Gemeinden darüber letztendlich entscheiden, solange dein Kind schulpflichtig ist. Hier geht es vor allem um die finanzielle Seite des Gastschulverhältnisses, da Gemeinde a an Gemeinde B zahlen muss. Du wirst aber deshalb doch nicht die Betreuung abgeben! Hilfe, was waren das den für riesige unabänderbare Probleme!!??
LG

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Re: Grundschulwechsel

Antwort von Birgid am 06.03.2007, 13:06 Uhr

Hi,
ich würde die Betreuung angeben: Kind kann angeblich nur dort nach der Schule von X oder Y betreut werden, weil Du berufstätig bist oder so...
Wir hatten an eine Einschulung im Nachbarort gedacht - da wurde uns gesagt, dies sei die viel einfachere Lösung als irgendwelche Missstände anzuprangern. Sonst gibt es die angeblich nicht - und Dein Antrag wird abgelehnt... oder die Missstände sollen beseitigt werden - und Dein Kind kann dann da bleiben.
Allerdings haben wir uns fürs Kind dann doch für die Schule am Ort entschieden (Freunde, Kirchengemeinde etc. bleibt gleich). Und es in keiner Weise bereut! War aber vor der Einschulung und Ängste stellten sich als unbegründet raus. Beim Wechsel des Bundeslands stellt sich dann auch die Frage auf die Vorbereitung bzgl.weiterführende Schule.
Ob ichs wirklich machen würde, weiß ich nicht.
Was sind das den für Missstände???
fragt sich mit lG
Birgid

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