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Geschrieben von mama-muh am 03.02.2007, 20:54 Uhr

Frage zu Klassengröße 1. Kl.Nds u. Selbstständ. GS

Hey, bin ein wenig spät dran!
Klassenstärke ist in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. in Bayern muss erst ab 33 geteilt werden. Letztendlich bestimmt das Schulamt des Kreises über Teilung oder nicht. Hängt von Lehrerstunden und Klassenzahl ab. Näheres unter www.km-Bundesland.de
Mein Sohn hatte auch Sprachprobleme (Verzögerung) die er allerdings gut aufgeholt hat. Bei uns gibt es dieses Jahr auch nur zwei 30er klassen. Da geht er unter. Jetzt habe ich mit dem Sprachkindergarten gesprochen und er darf nächstes Jahr für die 1. und 2. in die Sprachheilschule mit 15 Kindern.
Dass die Schule selbstständig wird bedeutet, das sie jetzt wohl noch zu einer anderen Schule gehört (gemeinsamer Rektor) und jetzt einen eigenen bekommt.
Gruß Patricia

 
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