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Geschrieben von Henni am 09.03.2008, 13:44 Uhr

es ist KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht

Hallo

muss da wiedersprechen: wenn es einen guten grund gibt warum sie rausgeht dann ist das auch KEINE verletzung der Aufsichtspflicht! Es sind ja immerhin 2. klässler, solange die eine Aufgaben zu lösen haben und daruaf aufmerksam gemacht worden, dass sie IN der klasse bleiben DARF man als Lehrer die Klasse verlassen!

Gründe gibt es vile, ob die "gut" sind wird die Lehrerin im Falle eines Unfalls oder so begründen müssen. und das kann druchaus schwierig sein.

Ich würde mal einfach die Lehrerin ansprechne, dass neulich als sie "wohl" mal nciht in der klasse war , das und das pssiert wäre. Da wird sie sich ja äußern müssen und merken, dass die Eltern die Abwesenheit merken. Wenn dann mehrere Eltern mit so was ankommen dann wird sie ENTWEDER die guten gründe nennen ODER das Kaffeetrinken wieder auf die Pausen verlagern.

Aber ich kenne das aus Lehrersicht leider auch, dass ich SEHR oft meine Klasse allein lassen muss. Wir haben immer Doppelstunden, wenn man dann zwischend ruch auch noch Aufsicht hat und somit theoretisch 4 Stunden am Stück hat, dann ist IMMER etwas. Und sei es, dass cih mir halb in die hose mache *g*..dann MUSS man gehen...oder?

LG HEnni

 
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