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Geschrieben von alex001 am 22.06.2007, 18:50 Uhr

Ah ja! Danke für die Aufklärung...

Dennoch denke ich, dass der Lehrer schlecht einschätzen kann, ob die Bitte um Entschuldigung gerechtfertigt ist oder nicht, denn er sitzt nicht morgens beim Kind und sieht, wie es ihm geht...

Wenn die Mutter sagt, es ging ihm nicht gut und die Familie ansonsten nicht auffällig ist, sollte der Lehrer das vielleicht, unabhängig der ihm Kraft Gesetzes verliehenen Macht, der Bitte um Entschuldigung nachzugeben oder nicht, einfach mal akzeptieren, denn in der regel wissen Mütter ganz gut, was ihren Kindern zmutbar ist und was nicht.

Wenn ich also denke, eines meiner Kinder kann den Unterricht nicht besuchen, werde ich weiterhin so verfahren und darauf pfeifen, ob ein Lehrer meint, das aus der distanz besser einschätzen zu können.

Im Übrigen musste ich nach in sieben plus drei Schuljahren einigen geschriebenen Entschuldigungen, die ich in der Regel so formuliere: "Bitte ich das Fehlen von xy zu entschuldigen", gerne aber auch mal "Hiermit entschuldige ich das Fehlen von xy am soundsovielten", erst in ein Forum kommen, um so belehrt zu werden, die betreffenden Lehrer hats nie gestört...

Gruß, alex

 
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