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Geschrieben von cube am 25.05.2018, 17:38 Uhr

Für alle Besserwisser / gefährliches Halbwissen ;-)

Meldepflichtig heißt in dem Fall (wie bei Läusen), es wird gemeldet, um zu dokumentieren.
Es wird nicht gemeldet, weil es so eine schlimme Sache ist.
Das RKI führt halt Statistiken darüber (wie auch über Magen-Darm-Erkrankungen), um zu ermitteln, ob oder wo übermäßig gehäuft Fälle auftreten, wie sich eine Krankheit ausbreitet, zurückentwickelt etc.
Ich betone aber gerne nochmal: es ist nicht meldepflichtig, weil die Einrichtung dann unter Quarantäne gestellt werden muß.
Abgesehen davon ist man bei Krätze wie auch bei Läusen nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Behandlung wieder KiGa-tauglich und gilt als nicht

 
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