Geschrieben von Mary Loo84, 22. SSW am 10.11.2015, 11:30 Uhr |
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo Mädels, mir war nicht bewusst, dass uns während des Mutterschutzes Urlaub zusteht. Bei mir währen das für 2016 noch 11 Tage laut der Personalabteilung. Da ich für 2015 noch 10 Resturlaubstage habe muss ich nicht mehr all zu lange arbeiten. Ob meiner Chefin das auch bewusst ist? Ich arbeite in der FiBu und eigentlich haben wir im Januar/Februar Jahresabschluss und richtig viel zu tun. Naja schauen wir Mal wie sie das lösen will. Freu mich innerlich aber total
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von marfa, 21. SSW am 10.11.2015, 12:07 Uhr
bei dem Thema waren wir gerade in der Arbeit auch. Hab auch noch 10 Tage für 2016. Jetzt haben meine Kolleginnen gemeint, dass es auch möglich wäre, den Urlaub nach Mutterschutz zu nehmen und erst im Anschluss in Elternzeit zu gehen. Da bekommt man halt länger sein Gehalt. Ich weiß halt nicht wie ich es machen soll. Ansonsten hätte ich ja auch nur noch bis Mitte Januar zu arbeiten. Das gefällt mir irgendwie besser. Hab nämlich nur noch wenig Lust auf die Arbeit.
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von Tining am 10.11.2015, 13:10 Uhr
Oh dann stehen mir noch Urlaubstage zu ?
Okay ....
Ich habe ja gerade beschaftigungsverbot und meine Arbeitsverträge gehen immer nur ein Jahr - heißt nächstes Jahr Juli ist Vertragsende und wenn ich nicht da bin gibt's auch keinen neuen !
Leider aber ich habe jetzt Jahre gewartet mit Kinderkriegen wegen Festanstellung - nun bin ich mal dran !
Da kommt's mir auf son paar Tage echt nicht an
Aber gut zu wissen
Die kann man sich bestimmt dann auszahlen lassen !
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von jani-san, 23. SSW am 10.11.2015, 14:13 Uhr
Ja, während des MuSchu stehen einem ganz normal Urlaubstage zu.
Mein MuSchu endet am 5.5. und mein Urlaubsanspruch berechnet sich bis zum Ende des MuSchu.
Wer nach dem MuSchu Urlaub nimmt und dann erst in Elternzeit geht, sollte aber bedenken...
... das Elterngeld verlängert sich dadurch nicht!
Es beginnt mit dem Geburtstag eures Babys und endet genau 12 "Lebens"monate danach, also am Tag vor dem 1. Geburtstag.
Während des MuSchu und während eventueller bezahlter Urlaubszeit werden MuSchu-Geld und Gehalt auf das Elterngeld angerechnet.
Nicht vergessen!!!
Ich nehme meinen Resturlaub 2015 und meinen Urlaub 2016 auch noch vor der Geburt, so dass ich mich schon Ende diesen Jahres von der Arbeit verabschieden kann :-)
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von Hoffnungsschimmer86, 24. SSW am 10.11.2015, 14:37 Uhr
Entweder direkt auszahlen lassen oder nach der Elternzeit nehmen. Die Urlaubstage verfallen in dem Falle nicht. Selbst bei meiner nun direkt anschließenden zweiten Schwangerschaft bleiben mir meine offenen Urlaubstage erhalten und ich kann sie noch nach der Elternzeit von Nummer Zwei nehmen.
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von marfa, 21. SSW am 10.11.2015, 15:55 Uhr
ja genau das hab ich mir auch schon überlegt ob es angerechnet wird ans Elterngeld. Na dann wäre ich ja dumm. Dann nehme ich ihn auch schon vor Mutterschutz und darf ab ca. Mitte Januar zuhause bleiben.
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von Jule509 am 10.11.2015, 21:25 Uhr
Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes. Meine Große
War ein Frühchen und da gibt's sogar 3 Monate!
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von Jule509 am 10.11.2015, 21:42 Uhr
Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes. Meine Große
War ein Frühchen und da gibt's sogar 3 Monate!
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von jani-san, 23. SSW am 11.11.2015, 9:34 Uhr
Du kannst ihn auch danach nehmen ;-)
Warte bis das Elterngeld endet - ist ja definitiv am Tag vor dem 1. Geburtstag so - und nimm dann noch ein bissl Urlaub... also, falls du nur 1 Jahr Elternzeit willst.
Denn nimmt man nur 1 Jahr Elternzeit, müsste man quasi am 1. Geburtstag des Babys wieder zur Arbeit.
Ich hatte da einfach noch ne Woche Urlaub drangehängt.
jani-san
Antwort von marfa, 22. SSW am 12.11.2015, 9:43 Uhr
ja das mit dem nach Elterngeld Urlaub nehmen ist so eine Sache. Ich arbeite jetzt 4 Tage/Woche. Danach wahrscheinlich 2 Tage/Woche. Also meinte meine Chefin, dass mein Urlaub dann auf die 2 Tage/Woche angepasst (das heißt gekürzt) wird. Und das möchte ich auch nicht.
Urlaubsanspruch darf durch TZ nicht gekürzt werden!!
Antwort von Bambi2000, 23. SSW am 14.11.2015, 6:04 Uhr
Das ist falsch was deine Chefin meint! Das Gleiche gilt für Urlaubsanspruch aus einer Vollzeit. Bsp: du warst vor Elternzeit Vollzeit beschäftigt und hast 6 Urlaubstage über. Kannst diese nicht vor der EZ nehmen (oder willst sie nicht nehmen), du kommst dann TZ an 2 Tagen die Woche zurück, dann hast du mit den restlichen 6 Urlaubstagen mal eben 3 Wochen frei. Ausserdem wird für diese 6 Tage das Vollzeit Gehalt fällig.
Google mal für die rechtlichen Details.
Grüsse, Mel
Urlaubsanspruch darf durch TZ nicht gekürzt werden!!
Antwort von Bambi2000, 23. SSW am 14.11.2015, 6:05 Uhr
Das ist falsch was deine Chefin meint! Das Gleiche gilt für Urlaubsanspruch aus einer Vollzeit. Bsp: du warst vor Elternzeit Vollzeit beschäftigt und hast 6 Urlaubstage über. Kannst diese nicht vor der EZ nehmen (oder willst sie nicht nehmen), du kommst dann TZ an 2 Tagen die Woche zurück, dann hast du mit den restlichen 6 Urlaubstagen mal eben 3 Wochen frei. Ausserdem wird für diese 6 Tage das Vollzeit Gehalt fällig.
Google mal für die rechtlichen Details.
Grüsse, Mel
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