März 2014 Mamis

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Geschrieben von Fant2212, 29. SSW am 09.01.2014, 18:26 Uhr

Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Hallo,
kennt sich jemand mit dem Thema aus? Meine Ärztin Würde mir evtl ein teilw. Besch-Verbot aussprechen. Aktuell arbeite ich noch voll und spätestens nach 6 Stunden bekomm ich schlimme Rückenschmerzen.
Muss aber meine Nachfolgerin noch einarbeiten und habe daher meinen Resturlaub immer Mo und Fr nachmittags und nur die letzte Woche fast komplett frei. Muss also noch 5 Wochen Di-Do volle 8 Stunden ran.
Wenn mir meine Ärztin jetzt ein teilweises BV ausspricht (4 Stunden), wie verrechnet sich das mit dem Urlaub? Will ja dadurch nur erreichen, dass ich keine vollen 8 Stunden Arbeiten muss, sondern nur noch 4. möchte vermeiden, dass dadurch die Einarbeitungsdauer (Anzahl der Tage) verkürzt wird. Versteht ihr?
Hat da jemand Erfahrung???
Wollte mich mal informieren, bevor ich mit der Personalerin darüber spreche. Google gibt leider nicht viel brauchbares dazu her.

Danke für Antworten.

LG Fant2212

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7 Antworten:

Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Sylt, 31. SSW am 09.01.2014, 19:03 Uhr

Hast du den Urlaub schon eingereicht und würde er genehmigt? Dann ist er futsch.

Wenn nicht eingereicht, dann bleibt er bestehen bis zu wieder arbeiten würdest und du hast genug zeit den abzubauen.

Glg

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Fant2212 am 09.01.2014, 19:09 Uhr

Ist schon eingereicht, aber das ist mir ja egal. So wie ich aktuell den Urlaub verplant hab ist mein letzter Arbeitstag der 11.2.
Würde der sich nach vorne verschieben mit einem teilw. BV?

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Anitteb84, 31. SSW am 09.01.2014, 21:38 Uhr

Hmmm, also wie sich das mit deinem Urlaub verhält, kann ich nur raten. Ich denke, dass du den "zurückziehen" kannst, wenn du erst ein individuelles BV auf 4h hast.
Ich selbst hatte ein individuelles BV bis Dezember, hab dann meinen Resturlaub im Dezember verbraten und war ab dem 09.12.13 im vollständigen BV.
Den Urlaub kannst du dir bei einem BV auf 4h dann aufheben. Theoretisch..

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Hoffnungsschimmer86, 31. SSW am 10.01.2014, 8:39 Uhr

Willst du dann quasi deine Urlaubstage aufsplittern und verdoppeln, damit du eher aussteigen kannst?! Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so funktioniert, da sich BV und Urlaub nehmen eigentlich gegenseitig ausschließen. Entweder du hast ein teilweises BV für 4 Std und arbeitest bis zum MuSchu jeweils 4 Std täglich oder aber du bekommst ein volles BV und musst gar nicht mehr arbeiten. Rein Rechtlich ist nämlich - wie schon gesagt wurde - der genommene Urlaub verwirkt und man kann auch nicht sagen, dass man mal eben das BV pausiert, um Urlaub zu nehmen. Den kann man sich dann höchstens für die Zeit nach dem MuSchu oder der Elternzeit aufheben. Aber hundertprozentige Antworten bekommst du auch bei deiner zuständigen Bezirksregierung. Die könnten mir bisher jede Frage gut beantworten und haben sich immer toll gekümmert, wenn der Chef nicht weiterwusste (auch wenn er das eigentlich wissen sollte.....).

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Fant2212 am 10.01.2014, 11:48 Uhr

Nein, ich möchte nicht früher mit dem Arbeiten aufhören, ich möchte einfach nur noch halbtags arbeiten. Und das genau so lange, also bis 11.2., wie ohne teilweises BV. Den Urlaub MUSS ich laut Arbeitgeber auf jeden Fall abbauen, bevor ich in Muschu gehe. Die einzige Variante, über die ich noch nicht Bescheid weiß ist, wie sich das verhält MIT teilweisem BV.
Oder ob ich den Resturlaub evtl. ausbezahlt bekommen könnte.
LG und danke für die bisherigen Antworten

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von Hoffnungsschimmer86, 31. SSW am 10.01.2014, 12:26 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm

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Re: Teilweises Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Antwort von kleinemaus8, 30. SSW am 10.01.2014, 13:48 Uhr

Huhu,

es ist so, dass dir die Urlaubstage für deine Arbeitstage zustehen. Ob deine Arbeitstage 4h oder 8h lang sind, spielt dafür keine Rolle. Du kannst also auch mit Teil-BV alles so weiter laufen lassen, wie du es geplant hast. Dein Urlaub verdoppelt sich nicht, weil deine Arbeitszeit sich halbiert .
Manche AG zahlen Urlaub auch aus, das ist aber sehr individuell, die meisten eher nicht. Das kannst du nur in deiner Personalabteilung erfragen.
Alles Gute!

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