März 2020 Mamis

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von babymv, 8. SSW  am 22.07.2019, 7:11 Uhr

Beschäftigungsverbot

Guten morgen ihr lieben, ich habe ja erfahren dass es mit dem Beschäftigungsverbot sehr schwierig geworden sein soll kennt sich da einer aus. Ich arbeite in der gerontopsychiatrischen Anstalt betreue da schwer demente Menschen . Habe so mein Arbeitgeber schon Bescheid gegeben. Vor meinem Urlaub hat er mich gefragt ob ich in ein Beschäftigungsverbot gehen werde. Ich war bei allen anderen Kindern in Verbot. Als ich mit meinem letzten Sohn schwanger war erzählte mir die Frauenärztin dass es schwieriger geworden ist sie konnte mich nur aufgrund der Psyche in ein Verbot schicken da in der Zeit mein Vater verstorben ist. Sie meinte zu mir dass der Arbeitgeber mich in ein Verbot schicken muss kennt sich da einer aus.? Habe am Montag wieder einen Termin und werde je nachdem dann zu meinen Arbeitgeber gehen und versuchen sonst über den Betriebsarzt. Als ich das erste Mal vor acht Jahren schwanger war war das gar kein Thema sofern der Frauenarzt gehört hat man kommt aus der Pflege ist man sofort in ein Verbot gegangen.
Lg Sonja

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Klee am 22.07.2019, 9:15 Uhr

Hallo! Also meines Wissens nach und nach meiner Erfahrung, prüft der AG schnellst möglich deinen Arbeitsplatz hinsichtlich möglicher Gefährdungen und ob die Arbeitsbedingungen dem Mutterschutz entsprechen. Das passiert oft auch über den Betriebsarzt. Je nach Betrieb (meiner beispielsweise macht das), werden die Frauen sofort heimgeschickt. Wenn dann keine adäquate Stelle im Betrieb gefunden werden kann, die du bis zum Eintritt in die Mutterschutz-Zeit vor der Geburt erledigen kannst, bist du im BV.
Deine FÄ kann dich natürlich ganz regulär krankschreiben.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Neyla2020 am 22.07.2019, 9:22 Uhr

Aber es gibt doch andere Gründe, einen Arbeitsverbot zu erhalten. Zb wenn man sich ständig übergeben muss!? So kann man doch nicht arbeiten ?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nickit92, 6. SSW am 22.07.2019, 9:46 Uhr

Ich bin Momentan krank geschrieben wegen Übelkeit.
Und mein Krankenhaus schickt immer alle sofort von selbst ins BV. Liegt aber daran das mein Arbeitsvertrag nur auf meine Stelle hinweist und keine Bürokraft oder so. Also ich darf nur auf Intensivstation und der Nachsorge Station eingesetzt werden. Die haben ja aber beide mit so viel Blut, Keimen und Heben zu tun, dass das unmöglich wäre. Von daher werde ich wahrscheinlich ab dem 03.07. im BV sein automatisch.
Meine Frauenärztin meinte dann noch wenn es Probleme geben sollte, was sie nicht glaubt (mit der Betriebsärztin hab ich mich auch schon besprochen) dann würde sie mich erstmal weiter krankschreiben und mir in ihrem Rahmen helfen das durchzusetzen...
mal gucken wie das laufen wird. Bin ja gespannt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kuschelwundertüte, 8. SSW am 22.07.2019, 10:23 Uhr

Liebe Neyla

Ein BVB gibt es nur, wenn eine Gefährdung der Gesundheit und des Wohles der Mutter und des Ungeborenen vorliegen und wird ja bis zur Geburt ausgestellt. Übelkeit ist da kein ausreichender Grund für ein BV. Da reicht in der Regel auch eine Krankschreibung aus. Im Normalfall legt die sich ja auch ab der 13/14 SSW wieder und hält nur in seltenen Fällen die ganze SS über an.


So, nun zur eigentlichen Frage. Als ich mit meiner ersten Tochter schwanger war, ging das ganz unproblematisch über meine Frauenärztin. Mein Arbeitgeber hatte damals einen keinen Fragebogen ausfüllen müssen, in dem klar wurde, dass es für mich keinen Schonposten gäbe. Und die Ärztin hat den Rest erledigt. Ging alles ganz einfach und schnell.
Jetzt bin ich ja bei einem neuen Arbeitgeber und der regelt das über den Betriebsart. Für die erste Schwangere gibt es noch einen Schonposten und jede weitere wird direkt raus genommen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Zwillinge8 am 22.07.2019, 11:57 Uhr

Hallo.
Also bei mir hat vor allerdings schon 9 Jahren mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen .

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