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Geschrieben von Pearli510, 16. SSW am 20.09.2020, 9:17 Uhr

Elternzeit/Elterngeld

Hallo
Habt ihr schon überlegt wie lange ihr zuhause bleiben wollt, wann die Kinder in die Kita sollen und blickt ihr bei dem Elterngeld durch ? In Berlin fangen die meisten Kitas ab August an , das wäre dann mit 1 1/2 Jahren . Ich überlege auch diese Zeit zuhause zu bleiben , damit ich bei der Eingewöhnung noch mit dabei sein kann , nur hab ich im Internet gelesen , dass man nur höchstens 14 Monate Basiselterngeld beziehen kann und wenn man länger zuhause bleiben möchte ElterngeldPlus, was bedeutend weniger ist . Diesbezüglich lass ich mich glaub ich nochmal beraten , wie man am meisten Elterngeld kriegt . Naja und ich find 1 1/2 für die Kita irgendwie auch so jung, aber man sagt ja dass die Kinder das zur Sozialisierung brauchen und natürlich sind viele Spielpartner auch schön fürs Kind. Was sind so eure Überlegungen diesbezüglich ?

 
17 Antworten:

Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von MamiLu, 18. SSW am 20.09.2020, 9:27 Uhr

Du bekommst immer schlussendlich das gleiche Geld. Egal ob du nun ein oder zwei Jahre machst. Bei zwei Jahren wird es gesplittet. Und 14 Monate volles Elterngeld beziehen geht Für dich alleine auch nicht, das heißt dann dass du zb 12 Monate und dein Partner 2 Monate macht. So mal grob umrissen

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Kleeblatt 1983 am 20.09.2020, 9:29 Uhr

Hallo,

Wir sind da auch grad fleißig am rechnen - alles bisl kompliziert.

Wir werden uns aber wahrsch für das normale Basis Elterngeld entscheiden da Elterngeld plus nur was bringt glaube ich wenn beide Eltern mindestens 20 Stunden pro Woche nach dem ersten Jahr arbeiten damit man die extra Zusatzmonate (2 oder 4 glaub ich maximal) mehr Geld bekommt aber das ist mir Zuviel Arbeitszeit für den Anfang.

Ich überlege mit einem Jahr evtl 5 Stunden die Woche wieder zu arbeiten und dass wenn es klappt etwas zu erweitern aber ohne Kita

Nach 2 Jahren 8 Monaten dann wahrsch Kita und dann in der Zeit wieder in die Arbeit.

Und falls das vom Arbeitgeber her geht die übrigen 4 Monate dann zur Einschulung

Aber ganz final ist das noch nicht

Also gerne her mit euren Tips

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Pearli510 am 20.09.2020, 9:38 Uhr

Achso , ich möchte gerne zusätzlich ( ist mein erstes Kind ) im Anschluss an die Elternzeit ein zweites Kind ( ob das zeitlich so klappt ist eh eine traumvorstellung , aber so grob )
Ich hab einen 40 std Job und meine Vorstellung ist es zum Ende der Elternzeit schwanger zu werden und dass ich nur ganz kurz oder gar nicht danach wieder arbeiten muss und direkt wieder ein beschäftigungsverbot kriege . Da krieg ich natürlich bedeutend mehr wenn ich wieder mit 40 Anfänge als mit zb 20 . Ist natürlich etwas mies für den Arbeitgeber , aber so ist das nunmal

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Steli, 17. SSW am 20.09.2020, 10:14 Uhr

Hallo,
Ich möchte gern das unsere Kleine mit 1jahr und 4monaten zur Tagesmutter geht.
Ich hab noch die Option meine Kleine zu meiner Tante oder Mutter zu geben, sodass sie erst mit 2 Jahren in die Kita geht.
Irgendwie bin ich aber noch nicht so weit muss mich damit nochmal genau befassen, dennoch arbeite nur 80Std im Monat.

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Deine Rechnung passt nicht

Antwort von misses-cat, 17. SSW am 20.09.2020, 10:39 Uhr

Sorry das ich das so hart sagen muss.
Du spekulierst auf ein neues BV, das ist immer gefährlich dein BV ist ja hauptsächlich, wie meins auch , wegen corona , also sobald die einen Impfstoff haben fällt der Grund weg. Zudem arbeitest du im Krankenhaus dein Arbeitgeber muss dir erst eine Ersatztätigkeit anbieten ( das muss nicht deiner Qualifikation entsprechen er kann zb dich an die Pforte setzen und du erklärst den Leuten wo sie hin müssen du bekommst nur das gleiche Gehalt als wenn du deine eigentliche Stelle hättest).
Zudem prüfen die Krankenkassen mittlerweile gerne ob du eine Betreuung für dein Kind hast, hast du die nicht zahlen die dein BV nicht ( ich weiß das es in Berlin eine Katastrophe mit den Betreuungsplätzen ist da kontrolliert eine Kasse eher als hier bei uns auf dem Land wo es genug Plätze gibt also kümmere dich so schnell es geht um einen Platz in manchen Städten muss man das schon vor der Geburt machen, wie das in Berlin läuft weiß ich aber nicht)
Mein Vorschlag du nimmst zwei Jahre Elternzeit ( nimmst du weniger als zwei Jahre darf der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen, so könntest du zu Not noch Mal verlängern), nimmst Elterngeld plus und lässt dir das Geld auf 18 Monate auszahlen ( die ersten zwei Monate ist volles Gehalt bzw Mutterschaftsgeld das wird mit dem Elterngeld verrechnet, die anderen Monate teilst du auf Mal Elterngeld Mal Elterngeld plus so das du bis einschließlich August Elterngeld bekmst) dein Kind wird im August bei einer Tagesmutter oder in der Kita eingewöhnt ab September kannst du bis zu 30 Stunden wieder arbeiten in der Elternzeit. Vielleicht bist du dann wieder schwanger, vielleicht nicht . Solltest du schwanger sein wirst du froh sein wenn du Mal Ruhe hast und dein Kind gut betreut ist , die Laufende Elternzeit beendest du zum Mutterschutz von Kind 2.
Dann würdest du wieder vollen Mutterschutz Lohn bekommen wie bei Kind eins, hättest wenig nullrunden .im neuen Elterngeld und könntest das wohl mit dem Geschwisterbonus ausgleichen ( 10 % wird auf dein Elterngeld draufgeschlagen bis Kind eins drei ist)

Lg

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von misses-cat, 17. SSW am 20.09.2020, 10:42 Uhr

Ich werde zwei Jahre Elternzeit nehmen, das Elterngeld auf 18 Monate aus zahlen lassen ( 4 Basis+12 elterngeld plus+ 2 Monate Mutterschutz Lohn nach der Geburt macht 24 12 Monate Elterngeld Basis ) unsere Maus wird hoffentlich im August 22 in die gleiche Kita gehen wie die ältere Schwester und ich würde ab September wieder 25 Stunden arbeiten

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Wichtiger Nachtrag

Antwort von misses-cat am 20.09.2020, 10:45 Uhr

14 Monate Basis Elterngeld können nur alleinerziehende beantragen oder wenn der Kindsvater nachweisbar sich nicht ums Kind kümmern kann ( Vater ist schwer krank oder ist eine Gefahr fürs Kind)

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von Pearli510 am 20.09.2020, 12:08 Uhr

Wow, das sind ziemlich viele nützliche Informationen auf einmal , danke dafür. Dass man kein BV bekommt, wenn das Kind keine Betreuung hat wusste ich nicht .
Nochmal zu dem BV : ich hab es obwohl ich im Krankenhaus arbeite definitiv nicht wegen Corona bekommen , sondern wegen der fast ausschließlich immobilen Patienten ( hatte auch Hausbesuche im Altersheim) und weil man nicht gewährleisten kann , dass ich da nie mehr als 5-10 kg hebe. Reicht ja schon , wenn ich einen mit meiner ganzen Kraft stützen muss .
Hat mich ehrlich gesagt sehr gewundert dass ich deswegen ein BV bekommen habe , aber mein Chef ist da super vorsichtig. Außerdem sind wir eine eigenständige Praxis im Krankenhaus , die die Stationen mitverfolgt , Also keine direkten Mitarbeiter vom Krankenhaus. Von daher konnte man mich auch nirgendwo anders einsetzen . Höchstens an die Rezeption bei uns, aber da gibt es genügend Kräfte.
Also ich würde auf jeden Fall nochmal ein BV bekommen und wenn nicht von da , würde es mir meine Frauenärztin geben, weil die es generell kritisch findet , wenn man als Schwangere im Krankenhaus arbeitet.
Also mein Plan wäre halt das Kind mit 1 1/2 Jahren in die Kita zu geben und zum Ende der Elternzeit versuchen schwanger zu werden. Wenn es noch in der Elternzeit passiert kann man wohl das Elterngeld unterbrechen und eine Lohnfortzahlung durch ein BV bekommen ... ist alles etwas kompliziert und eine ziemliche Planerei und Rechnerei es gibt bei uns aber auch Beratungsstellen diesbezüglich und die werden denke ich den bestmöglichen Plan erstellen. Danke dir erstmal

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von misses-cat am 20.09.2020, 12:29 Uhr

Nein Elternzeit unterbrochen um ins BV zu gehen geht nicht das ist Betrug und da werden die Krankenkassen sehr unangenehm.
Ob in anderhalb/ zwei Jahren dein Arbeitgeber genug Leute an der Rezeption hat kannst du jetzt nicht wissen
Dein Frauenarzt darf dich nicht wegen Arbeitsbedingungen ins BV schicken , das wurde 2018 sehr streng vom Gesetzgeber ausgelegt. Wird das geprüft musst du alles zurück zahlen ( zwei Jahre können die das zurück verlangen)
Das dir meiner Meinung nach auch so für die Arbeit ein BV zusteht bei dem was du beruflich machst steht meiner Meinung ausser Frage, aber der Gesetzgeber bewertet das immer enger

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von Pearli510 am 20.09.2020, 12:48 Uhr

Ich hab mal abfotografiert was ich meine :

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von Pearli510 am 20.09.2020, 12:48 Uhr

Der zweite Teil

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von misses-cat am 20.09.2020, 13:26 Uhr

Ja aber der Arzt darf kein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen wegen Sachen wie Mutterschutz am Arbeitsplatz ( also das dort die Gesetze zum Schutz der Mutter und des ungeborenen eingehalten werden) , was gehen würde wäre wegen Mobbing aber auch das müsste dein Frauenarzt gut begründen können .
Du kannst nicht in Elternzeit sein, wirst schwanger und beendest dann deine Elternzeit um vom Arbeitgeber ein BV zu bekommen, das merkt die Krankenkasse sofort und wird Einspruch erheben ( ja die Krankenkasse darf das prüfen ebenso wie dein Arbeitgeber ein BV vom Arzt anzweifeln darf, das darf die Kasse auch), was du dürftest wäre die Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden, dein Vollzeit Vertrag wurde wieder aufleben und du würdest Mutterschutzlohn in Höhe deines Vollzeit Gehalt bekommen.

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Re: Deine Rechnung passt nicht

Antwort von Pearli510 am 20.09.2020, 13:43 Uhr

Mensch bist du super informiert !
Das war alles sehr hilfreich , danke

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Re: Wichtiger Nachtrag

Antwort von Hisako83, 17. SSW am 20.09.2020, 14:51 Uhr

Ich werde gar nicht in Elternzeit gehn ich kann mir das Finanziell nicht erlauben ich werd sofort nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehn.Werd nur meine Arbeitszeiten etwas verlagern.

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Was arbeitest du den?

Antwort von misses-cat am 20.09.2020, 15:41 Uhr

Und wie regelst du das mit der Kinderbetreuung
Lg

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von BerryNin, 18. SSW am 20.09.2020, 15:43 Uhr

Wir haben das so geplant, dass ich die ersten 6 Monate in elternzeit gehe und danach mein Mann elternzeit nimmt. Wahrscheinlich wird er 1,5 Jahre beantragen, wir hoffen aber, dass wir mit einem Jahr einen Kita Platz bekommen und er dann nach 8 Monaten wieder teilzeit arbeiten gehen kann. Deshalb lassen wir uns das Elterngeld auch für 14 Monate auszahlen und legen uns einen Teil zurück.

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Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Gina94 am 20.09.2020, 16:17 Uhr

Hallo :)

Ich muss leider nach einem Jahr wieder arbeiten weil wir planen ein Haus zu bauen..

Bis das Kind 2 ist bringe ich es bei meiner Mama oder Schwiegermutter unter..
Werde mich aber runter Stufen lassen von den Stunden das ich noch Zeit habe fürs Kind

Liebe Grüße

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