April 2010 Mamis

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Geschrieben von nimirasun am 08.09.2009, 16:15 Uhr

@DecafLofat

Hi,

in der Zeit, in der man Elterngeld bekommt, werden die Monate nicht als Einkommen gerechnet. Ich mach mal ein Beispiel, es ist etwas kompliziert und deswegen hatte ich vor einiger Zeit masl mit der Elterngeldstelle telefoniert um es zu verstehen, anhand des Beispiels geht es ganz gut.

>Elterngeldbezug einer Frau fürs erste Kind bis 26.03.´09.
>neuer ET 26. 10.´09, hieße Mutterschutz ab 14.09.´09
>somit wird vom 14.09.´09 angefangen, 12 Monate zurück zu zählen, damit man wieder 12 Monate als Berechnungsgrundlage hat.
>in dem Fall hier sind es 6 Monate mit Elterngeldbezug, 6 Monate in dem die Frau nix bezieht. Macht für die neue Berechnungsgrundlage folgendes:
>6 Monate werden vom Gehalt der Frau VORM Mutterschutz des ERSTEN KINDES errechnet, und für die 6 Monate nach Elterngeld für Kind 1. gilt der Minimumsatz von 300€.

Hinzu kommt dann ja noch ein Geschwisterbonus, der Wert ist mir aber grad entfallen.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit schaffen*zwinker* Liegen also 12 Monate vor, in dem wir als Frauen nichts "eingenommen" haben, wird auch 12 Monate der Minimumsatz errechnet.

LG,

nimira

 
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