August 2018 Mamis

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Geschrieben von Augustmama2018, 17. SSW am 01.03.2018, 20:48 Uhr

Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Hallo Ihr Lieben,

eins vorweg - ich bin zum Glück nicht betroffen, ich schreibe das aus reiner Neugier, weil ich hier und in anderen Monatsbussen davon lese, wie schlecht es einigen von euch geht, aber dass sie leider um ein BV kämpfen müssen.
Dass Ärzte sogar bei mehreren Krankenhausaufenthalten der werdenden Mamas oder unzumutbarem Stress an der Arbeit kein BV erteilen können, was den Stress bei den werdenden Mamas noch erhöht.

Ich möchte an der Stelle gar nicht auf die "Gründe" für oder gegen ein BV eingehen und ob das vorliegende Beschwerdebild für ein BV ausreicht oder nicht. Denn das sollte meiner Meinung nach einzig der Arzt entscheiden, sobald es keine vorübergehende Beschwerde sondern ein Risiko ist.

Ich bin nur neugierig geworden, weil ich einige Male in den Antworten gelesen habe, dass sich seit diesem Jahr einiges für die Ärzte verschärft habe und sich daher kaum noch einer traut sowas auszustellen.

Ich hab heute Abend (zugegeben, weil das TV Programm sonst so langweilig ist ) einfach mal Dr. Google gefragt und die Änderungen im Mutterschaftsgesetz durchforstet.
Ja, es ist dahingehend geändert worden, dass der Arbeitgeber (!) seit diesem Jahr deutlich mehr tun muss Schwangeren einen "sicheren" und "zumutbaren" Arbeitsplatz zu schaffen, noch bevor er/Betriebsarzt (!) ein Beschäftigungsverbot erteilt. Verstehe ich als Laie dann so, dass zum Beispiel Schwangere die zuvor im Labor gearbeitet haben und früher sofort in ein BV geschickt wurden (hatte ja für den AG den Vorteil, dass er den Lohn von der Krankenkasse wiederkriegt und zudem noch einen personellen Ersatz einstellen durfte) ab diesem Jahr nun auf irgendwelche Bürostellen umversetzt werden müssen soweit im Betrieb vorhanden, obwohl das für ihn vielleicht unproduktiv wäre (weil erst angelernt werden muss o.Ä.)

Aber an einem individuellen Beschäftigungsverbot, was ein Frauenarzt wegen Risiken für die Gesundheit ausspricht, hat sich doch nichts geändert/verschärft.
Oder habe ich da was überlesen?

@Monika (und natürlich andere Betroffene), falls du das liest, ich drücke dir weiter die Daumen, dass es dir bald besser geht. Vielleicht magst du ja nochmal kurz berichten, was es neues von den Ärzten und dem BV gibt? Daumen sind weiterhin gedrückt!

Lieben Gruß
Augustmama2018

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von Schmeesi, 17. SSW am 01.03.2018, 21:12 Uhr

Juhuuu....ich gebe Mal als 'Betroffene' und gleichzeitig 'BV-Ausprechende' keinen Senf dazu
Ich bin Erzieherin und Krippenleiterin mit 39 Std Wochenarbeitszeit! 20 Std. davon 'im Büro' und 19 Std Gruppendienst! Ich habe ein teilweises BV für die Stunden im Gruppendienst bedingt durch fehlenden Immunschutz Ringelröteln, darf (zum Glück) meine 20 Std als Leiterin weiterarbeiten!
Meine Frauenärztin hat ein BV empfohlen und unser Betriebsarzt hat es mir daraufhin ausgesprochen! Der Grund lag ja vor!
Allerdings dürfte mein Büro auch eigentlich nicht in der Krippe sein...aber da drücke ich gerne ein Auge zu!

Wenn eine meiner Mitarbeiterinnen zu mir kommt und eine Schwangerschaft verkündet, muss ich sofort reagieren: Gefährdungsbeurteilung mit der MA durchgehen, sobald darin auch nur einmal "ja" angekreuzt wird, muss der Arbeitgeber handeln...als Beispiel: Arbeitnehmer muss regelmäßig mehr wie 5kg heben oder ist ständig in gebückter, gehockter und gestreckter Haltung!
Die Meldung muss an das Gewerbeaufsichtsamt mit der Angabe, wenn der Arbeitsgeber handelt...da gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitsplatz den Bedürfnissen angepasst wird, ein teilweises BV für bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen wird oder halt ein generelles wenn Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind!

Letztendlich kann Mann die Gründe nicht mehr beim FA suchen, sondern ebenfalls beim Arbeitgeber! Er muss sich um seine Mitarbeiter kümmern und Sorge tragen! Ein Frauenarzt kennt heute nicht mehr alle Berufsfelder und kann entscheiden, ob die Arbeit zumutbar ist oder nicht! Da muss dann der AG ran!

Das sind meine Erfahrungen im Bereich der Kleinstkindbetreuung! Vllt hilft das einigen weiter?

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Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von Augustmama2018, 17. SSW am 01.03.2018, 21:31 Uhr

Klasse, danke! Ich glaube deine Erklärung hilft den Betroffnen hier sicher weiter zu verstehen was auf AG Seite alles vorgenommen werden kann/muss!

Deine Schilderung bestätigt meinen (laienhaften) Eindruck, dass die Gesetzesänderungen ab diesem Jahr eben den AG mehr in die Verantwortung nehmen.
Heißt aber doch im Umkehrschluss dennoch, dass ein Frauenarzt weiterhin in seiner gesundheitlichen/medizinischen Beurteilung der Gesundheitsrisiken genauso frei ist wie zuvor. Also wenn medizinische/gesundheitliche Risiken der Schwangerschaft bestehen, kann er ja weiterhin ein BV erteilen und ist da nicht geknebelt im Vergleich zu den Vorjahren oder muss irgendwas befürchten?

Lediglich wenn es um die Frage geht ob die Sicherheit am Arbeitsplatz gegeben ist, ist nun der AG deutlich mehr im Boot als die Jahre zuvor.
Was ich aber (allerdings auch nur laienhafte Meinung) gar nicht so verkehrt finde? Der Arbeitgeber kann ja im Zweifel besser als der Arzt beurteilen, ob er vielleicht den Arbeitsplatz umgestalten kann oder die "gefährdenden" Teile verbietet aber eine Ersatzbeschäftigung hätte?

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Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von minime2017, 16. SSW am 01.03.2018, 21:38 Uhr

Ich musste ja auch um mein BV kämpfen und hab es mir schlussendlich von Hausarzt aussprechen lassen. Mit mir wurde auch ein Gespräch vom Sicherheitsbeauftragten geführt allerdings nicht nach der Art des Feshebogens vom Gewerbeamt und irgendwie hatte ich das Gefühl ( Vorgesetzter und seine Stellvertretung waren dabei) das sich auch ein bisschen über die Schwangeren Damen allgemein belustigt wurde.
Naja Fazit des ganzen war ich solle mir bei der Besrbeitung die leichten Sachen unter 5 KG heraussuchen ( fast nicht möglich) und das war die Anpassung meines Arbeitsplatz!
Meine FA meinte sie dürfe nur das BV aussprechen wenn Mütter oder Kind medizinisch gefährdet sind( leichte schmuerblutungen hatten nicht aushereicht) . Ich solle mich an das Gewerbesufsichtsamt melden.

Mein HA hat es ganz ohne Probleme ausgestellt ich habe es persönlich bei der KK eingereicht und hinterfragt und die nette Dame meinte das es normalerweise keinerlei Probleme mit gibt nur in den seltensten Fällen.
Naja so ist es überall unterschiedliche

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Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von Schmeesi am 01.03.2018, 21:56 Uhr

Ja genau...der Frauenarzt kann die medizinische Seite beurteilen und dann entsprechend reagieren....meistens sprechen sie nun eine Empfehlung aus...gerade bei einem fehlenden Immunschutz...mit einem fehlenden Immunschutz z.B. Cytomegalie können viele Frauen in ihrem Beruf weiterarbeiten, andere kriegen sofort ein Verbot! In diesem Falle entscheidet der AG!
Wenn Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind, gibt der FA ein Beschäftigungsverbot!

Und als Tipp: wenn man sich als Arbeitnehmer nicht richtig informiert fühlt oder nicht ernst genommen fühlt, gibt es immer die Möglichkeit, sich selber an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden und die Situation zu schildern....die gr Ofen schnell ein und verlangen die 'korrekte' Gefährdungsbeurteilung!

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Richtig

Antwort von Hannah79, 17. SSW am 02.03.2018, 2:21 Uhr

Genau so habe ich das auch recherchiert! Mich betraf der Ärger im Januar auch und daher hatte ich sehr ausführlich nachgelesen und bin exakt zu dem Ergebnis von dir gekommen!

Ergänzend zu deinem Ergebnis: es wurden außerdem offenbar die Gyns vor Ort mehr überprüft ob die dort ausgestellten BV's korrekt sind. Das war nämlich vermutlich das Problem bei meiner Gyn, die sich deswegen nicht traute auch bei eindeutiger Indikation zu handeln.

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Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von Aconite, 17. SSW am 02.03.2018, 8:17 Uhr

Ich arbeite in der Produktion eines pyrotechnikbetriebs. Es war dort schon immer so, dass man, sobald man schwanger ist, ins berufsverbot geschickt wird. Mein BV stellt der Arbeitgeber aus. Da gab es auch keine Disskusion, ob ich eine bürotätigkeit übernehmen könnte, lediglich ein Schreiben, dass er das machen könnte. Aber ich rechne nicht damit.

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Re: Beschäftigungsverbot @ Betroffene und die darum kämpfen

Antwort von nita83 am 02.03.2018, 8:34 Uhr

Hallo nochmal ein Nachtrag zum bv vom arzt.
Ein Arzt der ein individuelles bv ausgestellt ohne das eindeutig ist das das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist durch Blutungen oder wehen.
Muss im Härtefall die gezahlten Leistung die die ss erhalten hat an die kk erstatten.
Selbst ich habe nach 4 FG und Blutungen erst nach der 12 ssw ein bv erhalten und auch nur weil mal wieder Blutungen und wehen (hab ne wehen Neigung) und weil die kk es genehmigt hat.die haben vorm ausstellen meine Ärztin angerufen. Denn bis dahin war ich krank geschrieben und wäre es wohl auch geblieben ohne die Zustimmung der kk.

Ich finde es auch richtig denn viele nutzen es aus zum Leidwesen derer die es wirklich brauchen.
Klar geht's einem mal nicht so gut kann man sich ja auch mal 1-2 Wochen krank schreiben lassen häufig sind es nur Phasen in der ss.
Meine kleine Schwester hat bis zum Mutterschutz gearbeitet und das als Verkäuferin im Aldi.
Die hat sogar regelmäßig meckern bekommen weil sie immer wieder beim anpacken von Paletten erwischt wurde.
Klar zwischen drin war sie auch mal paar Tage krank meist wenn sie vorher zu viel getan hat.
Und ihr Arzt hat ihr mehrfach das bv angeboten bzw. Auch der Arbeitgeber fing im 6 Monate damit an.
Aber wenn man will geht's auch ohne.
Ich rede hier nicht über die die es wirklich brauchen. Aber Stress ist da kein Grund oder auch Müdigkeit nicht.
Übrigens hält ein Arbeitgeber sich nicht dran und stellt das bv (weil er die Bedingungen nicht erfüllen kann) nicht aus kann man das bei der gewerbeaufsichtsbehörde melden und die kümmern sich dann drum.
LG nita

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