Geschrieben von Dzeni, 6. SSW am 03.09.2023, 20:12 Uhr |
Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Hallo nochmal ihr Lieben, ich bin seit einem Monat bei einem Unternehmen in Vollzeit tätig mit Hybrid Modell. Ich habe vor kurzem erfahren das ich schwanger bin und ich stelle mir 2 fragen: 1.Frage: wann habt ihr es eurem Arbeitgeber gesagt? Für mich ist es total unangenehm da ich erst seit einen Monat dort tätig bin… und 2.Frage: meine Mutter meinte ich kriege weniger Elterngeld da ich nicht ein Jahr in dem Unternehmen gearbeitet habe. Stimmt das? Könnt ihr mir da helfen? Ganz liebe Grüße aus Stuttgart
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Bellalini am 03.09.2023, 20:30 Uhr
Das ist ja individuell. Ich zb musste meinem Arbeitgeber direkt bescheid sagen. Ich bin krankenschwester in der Psychiatrie und darf dort schwanger nicht arbeiten. Bei und sind viele Übergriffe und das wäre natürlich zu gefährlich. Hätte ich einen job den ich bis zum Mutterschutz ausüben kann, dann würde ich noch etwas warten.
Zum Elterngeld kann ich leider nichts sagen. Ich weiss nur das man die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate einreichen muss und daraus sich das Elterngeld ergibt. Ich glaub nich das man dafür nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein muss.
Einfach vom alten Arbeitgeber die Abrechnungen mit beifügen.
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Sammi81 am 04.09.2023, 3:20 Uhr
Hallo,
Ich habe es einem meiner Arbeitgeber nach positiven test mitgeteilt, da ich im Einzelhandel tätig war, war es mir einfach wichtig das ich dann nicht mehr die schweren Paletten heben und tragen musste.
Leider bekam ich vorgestern dafür auch die Quittung in Form der Kündigung und auch ich war bei dem Unternehmen erst einen Monat unter Vertrag von daher und aus meiner jetzigen Sicht würde ich warten.
LG
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Ellianna am 04.09.2023, 6:43 Uhr
Bist du sicher, dass die Kündigung wirksam ist? Eigentlich besteht in den meisten Fällen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Ellianna am 04.09.2023, 6:52 Uhr
Dem AG habe ich es in der letzten SS quasi sofort gesagt. Dieses Mal warte ich ein wenig. Wenn es keine Gründe gibt, dass der AG es sofort wissen muss, kannst du es sagen, wann du möchtest.
Elterngeld ist nicht abhängig vom AG. Es zählen (mit Ausnahmen) die letzten 12 Monate vor der Geburt. Wenn man (teilweise) nicht verdient hat, bekommt man Basiselterngeld.
Du musst Kündigungsschutzklage einreichen
Antwort von misses-cat, 7. SSW am 04.09.2023, 9:15 Uhr
Die Kündigung ist unwirksam wenn du schwanger bist
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Bellalini am 04.09.2023, 9:52 Uhr
Liebe sammi81,
Die Kündigung ist nicht wirksam. Du stehst als schwanger unter Kündigungsschutz. Lass dir das bloss nicht gefallen.
Re: Du musst Kündigungsschutzklage einreichen
Antwort von Ellianna am 04.09.2023, 12:05 Uhr
Nicht immer, gibt schon auch Ausnahmen. Aber ich würde die Kündigung definitiv prüfen und die nicht einfach akzeptieren.
@Elliana
Antwort von misses-cat am 04.09.2023, 12:22 Uhr
Sie hat im Rechtsforum geschrieben sie wäre gekündigt worden weil sie nicht ins Team passen würde, diese Behauptung ist einfach nicht ausreichend um eine schwangere in der Probezeit zu kündigen. Da hätte sie beim Diebstahl erwischt worden sein oder die Firma wo sie angestellt schließt
Und entlässt alle Mitarbeiter.
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von kibitzi am 04.09.2023, 12:55 Uhr
Ich hab es auch direkt gesagt… aber ich weiß, das ich auch nicht hätte weiter arbeiten können, ohne den Krümel zu gefährden.
Bei der Elternzeit zählt das Gehalt der letzten 12 Monate rein - kommt also drauf an, was du noch für Gehalt bis zur Geburt bekommst.
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von Sammi81 am 04.09.2023, 13:43 Uhr
Habe heute noch einen Termin bei der Anwältin für Arbeitsrecht bekommen, sie soll das jetzt übernehmen, da ich seit heute auch die offizielle Bestätigung des Arztes habe.
Re: Arbeitgeber mitteilen zur Schwangerschaft
Antwort von MandyYvonne, 10. SSW am 05.09.2023, 18:14 Uhr
Hallo
Ich hoffe sehr, dass deine Kündigung ungültig ist. Bin gerade in einer ähnlichen Situation, noch in der Probezeit (bis ende September) und ab morgen in der 11.SSW. Werde nichts verkünden, solange wie es geht und ich das Bäuchlein verstecken kann. In der Schweiz kann man rechtlich gesehen in der Probezeit trotz Schwangerschaft gekündet werden...ohwohl ich das total daneben finde.
Ich drück dir die Daumen!
Ps: die Schweiz ist in vielen Dingen echt rückständig, 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, Kündigung während Probezeit, arbeiten bis zum Geburtstermin etc...
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