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Geschrieben von Lovie am 02.11.2019, 11:42 Uhr

Lohn Rückforderung

Ich habe im Juni aus einem beendeten Arbeitsverhältnis noch ausstehenden Lohn erhalten.

Der AG zahlte mir allerdings den bruttotrag aus statt dem netto.

Ich musste den Lohn via Arbeitsgericht einklagen und selbst als der Vergleich rechtskräftig war meinem Geld wochenlang hinterherlaufen. Erst als ich eine erneute Klage androhte mit Pfändung, wurde mir das Geld überwiesen.

Heute flatterte die Rückforderung von beinahe 2/3 des ausbezhalten Betrages ins Haus.

Muss ich das bezahlen?

 
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