Geschrieben von Lovie am 02.11.2019, 11:42 Uhr |
Lohn Rückforderung
Ich habe im Juni aus einem beendeten Arbeitsverhältnis noch ausstehenden Lohn erhalten.
Der AG zahlte mir allerdings den bruttotrag aus statt dem netto.
Ich musste den Lohn via Arbeitsgericht einklagen und selbst als der Vergleich rechtskräftig war meinem Geld wochenlang hinterherlaufen. Erst als ich eine erneute Klage androhte mit Pfändung, wurde mir das Geld überwiesen.
Heute flatterte die Rückforderung von beinahe 2/3 des ausbezhalten Betrages ins Haus.
Muss ich das bezahlen?
Re: Lohn Rückforderung
Antwort von uriah am 02.11.2019, 13:01 Uhr
WEnn der Arbeitgeber zu viel gezahlt hast, musst du das selbstverständlich zurückzahlen!
Re: Lohn Rückforderung
Antwort von Goldbear am 02.11.2019, 13:18 Uhr
Hallo,
das was Zuviel bezahlt wurde, muss zurückerstattet werden. Was wurde denn genau festgesetzt?
VG
Goldbear
Re: Lohn Rückforderung
Antwort von Lovie am 02.11.2019, 15:00 Uhr
380 euro habe ich erhalten, 252 soll ich zurück zahlen, bei Steuerklasse 1.
Das kann doch nicht stimmen.
Kommt drauf an
Antwort von Berlin! am 02.11.2019, 16:30 Uhr
Typische Antwort: kommt drauf an
Wann hat der AG bezahlt? Stehen Abgeltungsklauseln im Vertrag?
Was genau steht im gerichtlichen Vergleich, welcher Betrag, netto, brutto....? Der GENAUE Wortlaut ist wichtig.
Du kannst alle Sozialbeiträge und die Steuer selbst abführen. Der AN kann das auch, muß aber natürlich eine vernünftige Lohnabrechnung erstellen, auf die hast Du Anspruch.
Ich würde jetzt
- grundsätzlich Zahlunsgbereitschaft signalisieren
-aber vor Zahlung eine ordentliche Lohnabrechnung verlangen und die Zahlung davon abhängig machen
- eine gute Rechtsberatung nicht hier suchen, sondern ggf. nochmal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.