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Geschrieben von Lovie am 23.10.2019, 18:41 Uhr

Darf ich fremde Kinder filmen

Meine Tochter nimmt an einem Sport Kurs teil.

Heute habe ich dabei gefilmt. Ich Filme oder fotografiere ausschließlich für private Zwecke, d. H. Um Erinnerungen daran zu haben, es meinem Mann abends zeigen zu können, das Kind möchte sich auch mal selbst sehen.
Ich veröffentliche die Aufnahmen nirgends. Weder bei what's app noch bei Facebook oder ähnlichem gedöns.

Eine Mutter eines anderen Kindes wollte mir das Filmen untersagen weil ihr Kind da auch drauf ist.

Ich sagte ihr, dass ihr Kind mich nicht interessiert und ich nirgends veröffentliche, nichtsdestotrotz keifte sie mich weiter an.

Wir werden uns nächste Woche wieder begegnen und ich möchte gerne wissen, wer im Recht ist.

 
29 Antworten:

Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Ally79 am 23.10.2019, 18:47 Uhr

Also bei uns im Schwimmkurs war es schon vertraglich untersagt zu Filmen, eben weil bei den Filmaufnahmen nicht verhindert werden konnte, dass fremde Kinder mit im Bild sind. Ich persönlich finde, dass man da durchaus Rücksicht nehmen kann, wenn man direkt darauf angesprochen wird, dass diese Mutter es nicht wünscht, dass ihr Kind gefilmt wird.

Ausnahme öffentliche Vorführungen, da ist das eher keine Problem. Aber bei dem neuen Datenschutzgesetz gehe ich mal fast davon aus, dass gesetzlich gesehen die andere Mutter recht hat.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Philo am 23.10.2019, 20:06 Uhr

Ich mag es auch nicht, wenn Fremde mein Kind filmen und ich würde NIE auf die Idee kommen, fremde Kinder im Schwimmbad, Sportunterricht, Spielplatz etc zu filmen.

Jeder Mensch hat das Recht am Eigenen Bild und darf widersprechen, wenn er nicht aufgenommen werden möchte. Bei Minderjährigen haben das die Eltern. Von daher, so habe ich es gelernt, ja, sie darf das und du hast das zu unterlassen.

Mit dem Datenschutzgesetz wurde das alles noch strikter.

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ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke

Antwort von Alexa1978 am 24.10.2019, 6:32 Uhr

Du darfst filmen, wenn es ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dient und fremde Gesichter nur als "Beiwerk" erkennbar sind UND solange dem niemand widerspricht.

Die andere Mütter ist daher im Recht.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von QueenMum am 24.10.2019, 9:11 Uhr

Die fremde Mutter hat Recht und das auch zu Recht ! Bei uns ist es auch untersagt und ich möchte mein Kind bei keinem fremden auf dem Video/Bild haben. Dein Handy kann gehackt werden und und und. Sie kann dich sogar anzeigen, also würde ich dies schleunigst unterlassen.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Mutti69 am 24.10.2019, 10:40 Uhr

Ich persönlich bin der Meinung, sofern der Veranstalter nichts geregelt hat, darf man das.
Wie ein anderer schon schrieb, es sollte aber erkennbar sein, dass das Video NICHT aufgenommen wurde, um das andere Kind darzustellen, sondern im Zentrum der Aufnahme sollte das eigene Kind stehen. Veröffentlichen geht natürlich gar nicht oder eben mit Unkenntlichmachung.

Dass ein Verbot auch besteht, wenn eine andere Mutter das einfach nur nicht will, das halte ich rechtlich nicht für tragbar.

ABER, ich habe natürlich Verständnis, denn wenn ich jemanden nicht kenne und da entstehen Videoaufnahmen, dann weiß ich ja nie, ob davon nicht doch etwas veröffentlich wird und selbst bei Bekannten habe ich dann erlebt, dass die einfach mal einstellen ohne ihr Hirn einzuschalten...oder munter weiterschicken und spätestens dann verliert man ja den Einfluss auf das Bild und kann nicht garantieren, dass es nicht doch bei Omma auf der FB-Seite landet.
Allein der gute Ton verbietet es daher dann weiter draufzuhalten, wenn eine andere Mutter ihre Bedenken äußert, ich bin da also ganz bei der betreffenden Mutter.

Mein Rat wäre: ihr nochmal zu sagen, dass du das Video aufgenommen hast, um es dem Kindsvater/der Oma, wem auch immer an deinem eigenen Handy zu zeigen (und es in keinem Fall veröffentlicht wird)...und ich persönlich würde es auch löschen.

Zukünftig würde ich bei einer Beschwerde das Filmen direkt einstellen.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von 3wildehühner am 24.10.2019, 16:37 Uhr

Nein, du darfst keine fremden Menschen Filmen oder fotografieren , wenn diese bzw. die Erziehungsberechtigten widersprechen.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 9:26 Uhr

Ich würde sagen, wenn es so ist, wie Du es beschreibst, nämöich, dass Du Deine Tochter filmst und dje anderen Konder eben manchmal ins Bild kommen, dann darfst Du das. Ich bin mir rscht sicher, dass för derartige Aufnahmen die Datenschutzverordnung gar nicht anwendbar ist wegen Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO, dem sog. Haushaltsprivileg. Und dann gilt die ganz herkömmliche Rechtslage, nach der meines Wissens Aufnahmen für den privaten Gebrauch zulässig sind.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 9:42 Uhr

Falsch, siehe meine Ausführungen im Rechtsforum. Liebe Grüße

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 9:47 Uhr

Sorry! Mal wieder alles voller Tippfehler, hoffe, man kann es trotzdem so einigermaßen lesen ...

Wollte noch ergänzen, dass ich mir allerdings doch nicht ganz sicher bin, ob die Sportverein-Situation überhaupt unter das Haushaltsprivileg fällt ... Und wenn die Aufnahmen veröffe tlocht werden sollen, gilt die DSGVO natürlich immer; ist bei Dir aber ja nicht der Fall.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 10:02 Uhr

Es geht bei der DSGVO um die Speicherung der Daten (Film = Daten)

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 10:26 Uhr

Du gehtst bei Deinen Ausführungen aber überhaupt nicht auf Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO ein, sondern von der Geltung der DSGVO aus. Sollte Art. 2 Abs. 2 c) hier anwendbar sein, gilt aber die DSGVO schon gar nicht. Als Beispiele werden da immer Familienfeiern oder Schulfeste genannt. Ob da jetzt Vereinssportstunden auch drunter fallen, weiß ich nicht. Ich persönlich würde das bejahen, einfach um der Praktikabilität willen ...

Das Kunsturheber betrifft eigentlich allein die Veröffentlichung und nicht das Machen von Aufnahmen.

Letztlich sind sich wohl die Datenschützer einig, dass sich auch mit der DSGVO für den Hobbyfotografen nicht viel ändert im Vergleich zu vorher, sprich in normalen Situationen dürfen die üblichen Fotos gemacht werden. Es darf halt nicht in in den persönlichen Lebensbereich eingegriffen werden.

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Ja, na und?

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 10:33 Uhr

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Re: Ja, na und?

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 10:55 Uhr

Lies im Rechtsforum alle Beiträge bei Interesse. Bg

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Re: ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 11:07 Uhr

Ich weiß nicht, ob in genau diesem konkreten Fall der Filmaufnahme widersprochen werden kann ... Sicherlich kann die andere Mutter dem widersprechen, dass in irgendeiner Form GEZIELT ihre Tochter aufgenommen wird. Das will und tut die AP aber ja gar nicht. Sie möchte ihre eigene Tochter filmen, vielleicht sogar möglichst und andere "störende" Kinder im Bild. Dennoch ist ein solches Filmen in der konkreten Situation ja fast nicht möglich, ohne dass auch mal kurz andere Kinder ins Bild huschen ... Wenn jetzt die andere Mutter diesem widersprechen könnte, käme das ja einem Filmverbot der AP gleich und das würde m.E. wieder sehr (zu?) stark in die persönlichen Freiheiten der AP eingreifen. Keine Ahnung, was die Rechtsprechung da sagt, aber für mekn Empfinden, würde das zu weit gehen.

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Habe ich ...

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 11:19 Uhr

... und ehrlich gesagt halte ich Frau Baders Antwort so, wie sie da steht für falsch oder zumindest stark verkürzt. Auch sie geht in keiner Weise auf Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO ein oder erklärt, warum sie mit dem Kunsturhebergesetz argumentiert, bei dem es eben nicht um das Aufnehmen, sondern Veröffentlichen geht.

Das Argument, die andere Mutter wisse ja nicht, wie ihr Kind drauf ist und ob die AP den Film ja nicht doch veröffentlichen wolle, leuchtet mir nicht ein, denn das ist ja ein Totschlagargument und nicht wirklich rechtlich...

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Re: Ja, na und?

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 11:35 Uhr

Hast denn Du inhwisxhen mal Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO durchgelesen? Und warum das KunstUrhG für den Fall hier, bei dem es NICHT um das Veröffentlichen geht, Snwendjng finden soll, erschließt sich mkr auch nicht. Vielleicht gibt es da ja eine Erklärung? Ahs dem Strang im Experten-Forum ergibt sich da jedenfalls nichts ...

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Re: Ja, na und?

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 12:33 Uhr

Es ist aber weder eine Familienfeier noch ein Schulfest. Es ist angeblich ein Sportkurs dessen Veranstalter nichts dazu geregelt hat. (Äußerst unübluch.)

Bei uns sind Sportkurse öffentlich und nicht öffentlich... kommt ganz drauf an.

Im vorliegenden Fall kommt hinzu, die Mutter als Berechtigte der Personensorge möchte es nicht. Wo wir beim Urschleim sind. Persönlichkeitsrecht.

Auf einer Familienfeier darf der Onkel der Nichte ebenso das Filmen und Fotografieren seiner Person untersagen. Auch ohne DSGVO... Grundrecht. Recht am eigenen Bild.

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Re: Ja, na und?

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 12:50 Uhr

Ganz genau! Wir sind vermutlich bei der ganz herkömmlichen Abwägung und da ist es, wenn ich mich nicht täusche so, dass bei privaten Aufnahmen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dann angenommen wird, wenn die sog. Intimsphäre betroffen ist. Klar, bei Kindern kann man das Schutzbedürfnis bei Kindern höher ansetzen, andererseits wird das Kind ja nicht gezielt gefilmt, sondern ist, wenn überhaupt mal, am Rande im Film...

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Re: Ja, na und?

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 12:52 Uhr

Zum Thema Zwischenzeitlich ;-)

Zwischenzeitlich ist eine Stunde, eine Stunde in der ich mich um die Wäsche gekümmert habe, gestillt und 2 x Windeln gewechselt. Also nein, nicht gelesen und auch nicht nötig, kenne den Artikel 2. Du ziehst auf die natürlichen Personen ab und ob die DSGVO überhaupt gilt.

Tja, die Fragestellerin möchte im Recht sein, schreibt sie auch so im Rechtsforum und war nicht bereit mal die Karten auf den Tisch zu legen bzgl. Sportkurs.

Wenn hier 200 Leute zum Zumbakurs in die große Halle gehen und mit Plakaten geworben wird, ist es höchstwahrscheinlich eine öffentliche Sache. Es kommt letztlich ganz auf die Gestaltung des Einladers an.

Öffentliche Sportanlage wird es wohl sein.

Ein Verein, falls es einer ist, ist eine juristische Person des Zivilrechts und keine natürliche Person... natürlich handelt die Mutter als natürliche Person aber entscheidend ist das Umfeld wo sie es tut.

BG

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Und selbst für Fälle, wo widersprochen wurde,...

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 12:52 Uhr

... gibt es ja Entscheidungen, die das Veröffentlichen (und damit natürlich erst recht die Aufnahme) für rechtens erklärt haben im Einzelfall.

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Re: Ja, na und?

Antwort von HeyDu! am 26.10.2019, 12:54 Uhr

Irgendjemand schrieb mal etwas vom Kaffeekränzchen wo Oma dann das Video zeigt und laut feststellt, dass sich doch ihr Enkel viel besser als das von Hildchen anstellt. Ich fand das Beispiel gut.

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Das ist aber keine rechtliche Erwägung...

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 12:57 Uhr

... Und dieses Phänomen "stolze Oma" gab es doch schon immer, auch bei Analog-Fotos oder wenn Omma den Kindern schlicht in natura zugeschaut hat...

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Das ist Auslegungssache und/oder Sache der konkreten Fallgestaltung...

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 13:02 Uhr

.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 13:14 Uhr

ICH persönlich würde allein aus rechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls nicht klein beigeben. Dafür ist m.E. die Rechtslage zu verworren und uneindeutig. Ob ich aus anderen Gründen nachgeben würde, käme auf die Umstände an.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Lovie am 26.10.2019, 20:35 Uhr

Es ist ein sportkurs für Kinder ab 4 Jahren, veranstalter die VHS, Veranstaltungsort die Turnhalle.

30 Kinder.

Ich Filme meines, und (auf Wunsch) die beste Freundin meines Kindes, die direkt neben ihr turnt. Dazu zoome ich ran und die anderen laufen vielleicht mal durchs Bild, mehr nicht. Es ist kein Kurs, in dem ständig der Platz gewechselt wird, die Kinder stehen mehr oder weniger an einem Ort während der Zeit, wo die Eltern anwesend sein dürfen (5 Minuten am Ende).

Und ja, klar möchte ich im Recht sein, wer möchte das nicht...

Danke für eure Antworten, ich bin gespannt auf die nächste Stunde...

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Re: Habe ich ...

Antwort von Felica am 27.10.2019, 0:15 Uhr

Doch ist es. In dem Moment wo eine Person der Aufnahme widerspricht, muss diese unterbleiben. Eine Sportstunde ist auch kein öffentlicher Raum. Und die Persönlichkeitsrechte des fremden Kindes stehen eindeutig über die Belange der TE, denn auch wenn sie hoch und heilig verspricht das es nur für private Zwecke ist, muss das eben nicht stimmen.

Davon ab ist es einfach asozial sich über die Wünsche einer anderen Mutter derartig hinweg zu setzen. Aber so manche Helikoptermutter meint ja über dem geltenden recht zu stehen.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von Felica am 27.10.2019, 0:22 Uhr

Wenn VHS wäre es absolut unwahrscheinlich das Filmen erlaubt ist. Die verbieten das in aller Regel. Weiß ich weil ich hier schon mehrere hatte welche von der VHS ausgerichtet wurden und wo es immer in dem AGB´s stand.

Warum also nicht mal beim Veranstalter nachfragen? Würde mich aber wie gesagt wundern wenn das bei euch anders wäre.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von HeyDu! am 27.10.2019, 3:27 Uhr

Hier auch, VHS untersagt es im gesagten Kreisgebiet.

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Re: Darf ich fremde Kinder filmen

Antwort von HeyDu! am 27.10.2019, 3:56 Uhr

Ich habe eben mal geschaut, wo es bei uns die VHS geregelt hat. Wie bei Felica in den AGB's. Sieh nur dort mal nach.

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