Geschrieben von Berlin! am 02.11.2019, 16:30 Uhr |
Kommt drauf an
Typische Antwort: kommt drauf an
Wann hat der AG bezahlt? Stehen Abgeltungsklauseln im Vertrag?
Was genau steht im gerichtlichen Vergleich, welcher Betrag, netto, brutto....? Der GENAUE Wortlaut ist wichtig.
Du kannst alle Sozialbeiträge und die Steuer selbst abführen. Der AN kann das auch, muß aber natürlich eine vernünftige Lohnabrechnung erstellen, auf die hast Du Anspruch.
Ich würde jetzt
- grundsätzlich Zahlunsgbereitschaft signalisieren
-aber vor Zahlung eine ordentliche Lohnabrechnung verlangen und die Zahlung davon abhängig machen
- eine gute Rechtsberatung nicht hier suchen, sondern ggf. nochmal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- Lohn Rückforderung - Lovie 02.11.19, 11:42
- Re: Lohn Rückforderung - uriah 02.11.19, 13:01
- Re: Lohn Rückforderung - Goldbear 02.11.19, 13:18
- Re: Lohn Rückforderung - Lovie 02.11.19, 15:00
- Kommt drauf an - Berlin! 02.11.19, 16:30
- Re: Lohn Rückforderung - uriah 02.11.19, 13:01