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Geschrieben von Sunny-2019 am 17.10.2019, 18:55 Uhr

Veröffentlichung von Fotos

Hallo zusammen,

ich frage das für eine Freundin:
Sie hat mit dem Kindsvater leider kein gemeinsames Sorgerecht, dies liegt beim Jugendamt.
Der Kindsvater sowie sein Vater haben die Kinder als Profilbild bei WhatsApp reingestellt und auch keine entsprechenden Einstellungen getroffen. Sprich jeder kann die Bilder sehen.
Die Mutter, meine Freundin, ist gegen das Veröffentlichen von Fotos der Kinder jeglicher Art. Was kann sie tun? Zum Anwalt gehen?
Das Jugendamt hört ihr da nicht zu, der Ex macht ihr das Leben zur Hölle.
Sie möchte einfach ihre kleinen Kinder schützen.

 
4 Antworten:

Re: Veröffentlichung von Fotos

Antwort von Tini_79 am 17.10.2019, 19:57 Uhr

Wenn die Mutter kein Sorgerecht hat, dann wird es da wohl wesentlich schlimmere Zustände geben, als Fotos bei WA.
Sich nun daran festzubeißen, zeugt für mich für mich von falschen Prioritäten.

Grundsätzlich bin ich auch absolut dagegen, Fotos der Kinder bei WA oder FB usw. zu zeigen, aber realistisch: wie hoch ist die Chance, dass den Kindern dadurch etwas angetan werden kann? Du schreibst, sie müsse ihre Kinder schützen- wovor?
Der "Ex macht ihr das Leben zur Hölle"- sollte sie nicht lieber deshalb einen Anwalt aufsuchen?

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Re: Veröffentlichung von Fotos

Antwort von Berlin! am 18.10.2019, 0:19 Uhr

Ich stimme meiner Vorrednerin zu: wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, dann ist einiges geschehen. Und nichts davon war gut für die Kinder. Der Sorgerechtsentzug ist der letzte Schritt und wird ziemlich genau geprüft. es dauert lange und es müssen sehr schwerwiegende, absolut kindesgefährdende Dinge geschehen sein. Nicht nur einmal, sondern mehrfach. Deine Freundin gilt als dauerhaft erziehungsunfähig.

Und jetzt ist ihr Problem Profilbilder bei WhatsApp?
Die Rechtslage ist klar: ohne Einwilligung der abgelichteten Person dürfen solche Fotos nicht veröffentlicht werden. Der Rechteinhaber oder in diesem Fall: der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Rechteinhabers kann dagegen vorgehen. Unterlassung verlangen, einstweilige Verfügung vor Gericht, Klage.
Viel Spass dabei.

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Re: Veröffentlichung von Fotos

Antwort von HeyDu! am 18.10.2019, 14:31 Uhr

Selbst bei mir bekannten Kindern im Kinderheim bleibt das Sorgerecht bei den Eltern. Die unterschreiben vom Arzt bis zum Zeugnis alles noch selbst.. die Eltern müssen also beide ziemlichen Mist gebaut haben, wenn das Sorgerecht entzogen wurde.

JA soll sich um die Bilder kümmern. Müssen und dürfen sie auch.

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Re: Veröffentlichung von Fotos

Antwort von Mutti69 am 21.10.2019, 5:33 Uhr

Wenn die Mutter nicht erziehungsberechtigt ist, hat SIE rechtlich gar nichts zu wollen.
Dass der Grund des Sorgerechtsentzugs in einer möglichen Minderjährigkeit begründet ist, ist wohl unwahrscheinlich, es handelt sich um KindER (Plural), da kann sie so jung nicht mehr sein.

Moralisch gesehen sollte sie aber weiter auf das JA einwirken. Die sollen und müssen sich drum kümmern.

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