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Geschrieben von corin am 13.10.2019, 20:36 Uhr

Bestattungspflicht

Hallo,
ich weiß nicht wo ich das fragen soll, deswegen hier. Ich bin nicht verheiratet mit meinem Partner und habe 2 Kinder mit ihm. Mich beschäftigt die Frage was im Falle meines Todes mit der Bestattung passiert. Ich habe Angst dass meine Eltern (mit denen ich kein gutes Verhältnis habe) mich im verhassten Heimatort beerdigen würden etc.

Laut Gesetz wäre mein Ehepartner als erstes dafür zuständig-hab ich nicht. Dann die Kinder, die sind aber minderjährig. Dann die Eltern oder Geschwister.
Uch will aber das mein Partner das übernimmt. Fällt ihm das als gesetzlicher Vertreter der Kinder doch zu? Oder wird er tatsächlich außen vor gelassen und meine Eltern/Geschwister dürften entscheiden? Weiß das jemand?

 
9 Antworten:

Re: Bestattungspflicht

Antwort von Anna3Mama am 14.10.2019, 6:58 Uhr

Jetzt hoffen wir doch, dass Du weit nach Deinen Eltern stirbst.

Wenn Du bei solchen und ähnlichen Punkten aber ein schlechtes Gefühl hast, setz Dich mit Deinem Partner hin und formuliere eine Vollmacht.

Vielleicht auch eine Betreuungsvollmacht, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Google das mal, vielleicht wär das was für Dich/Euch.

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von Tini_79 am 14.10.2019, 8:05 Uhr

Dafür gibt es die Vollmacht für Totenfürsorge. Ich würde mich generell beim Notar beraten lassen, es betrifft ja z.B. auch das Erbrecht.

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.10.2019, 10:34 Uhr

Solange Dein Lebensgefährte nur Dein Lebensgefährte und Eure Kinder minderjährig sind, sind Deine Eltern Deine nächsten Angehörigen. So ist das einfach.

Ganz unabhängig von der Bestattungspflicht halte ich es für sehr sinnvoll, bei der vorliegenden Konstellation einen Notar aufzusuchen und gewisse Dinge vertraglich zu regeln.

Es ist einfach so, daß die Ehe - rein rechtlich - nichts anderes als ein Vertrag ist, der viele praktische Dinge quasi übergeordnet regelt. Selbstverständlich kann man sich einigen, das so nicht zu wollen, aber dann muß man sich halt mit vielen, kleinen Einzelverträgen herumschlagen.

Es geht ja nicht nur um die Bestattung. Dein Lebensgefährte hat keinerlei Mitspracherecht, was Deine Krankenhausbehandlung geht - das entscheiden nach derzeitiger Rechtslage Deine Eltern. Er darf Dich im Zweifel nicht mal auf der Intensivstation besuchen.

Mit dem Erbe geht es weiter - Du erbst nichts von ihm und er nichts von Dir, wenn Ihr das nicht ausdrücklich per Testament regelt. Ihr müßt Euch gesondert absichern, wenn einem von Euch was passiert. Wenn Du derzeit auf Einkommen verzichtest, weil Du Eure Kinder erziehst, profitierst Du nicht von den Rentenpunkten, die er derweil ansammelt - das müßt Ihr anderweitig abfedern. Und so weiter.....

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von Okypete am 14.10.2019, 11:18 Uhr

Viel wichtiger finde ich den Verbleib der Kinder zu regeln. Hatten Fall in der ARit Mutter Tot durch Unfall. Der Partner hatte neben den finanziellen Problemen auch noch Mühe die Kidner behalten zu dürfen. Also Heiraten mit Vertrag oder Notarvertrag und alle nötigen Verfügungen Regeln und eine Risikolebensversicherung.

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leibliche Kinder?

Antwort von Alexa1978 am 14.10.2019, 11:47 Uhr

Das höre ich jetzt zum ersten Mal.

Warum sollten die leiblichen Kinder im gemeinsamen Haushalt plötzlich grundlos woanders untergebracht werden?

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Re: leibliche Kinder?

Antwort von corin am 14.10.2019, 19:19 Uhr

Wahrscheinlich keine Sorgerechtsunterzeichnubg gehabt?

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von corin am 14.10.2019, 19:19 Uhr

Danke! Ich muss mich da mal weiter einlesen.

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von corin am 14.10.2019, 19:20 Uhr

Das hatte ich noch nie gehört. Totenfürsorge

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Re: Bestattungspflicht

Antwort von Felica am 15.10.2019, 21:34 Uhr

Und genau aus solchen Gründen haben wir nach Ewigkeiten Beziehung doch geheiratet. es macht genau solche Fragen einfach leichter und auch finanziell günstiger. Nur wegen Liebe mussten wir nicht heiraten.

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