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Geschrieben von m-a-d-e am 07.02.2006, 13:47 Uhr

übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung

hallo
ich hab vor kurzem gehört, evtl. sogar hier gelesen dass der areitgeber die kosten für eine kinderbetreuung übernehmen würde!!
stimmt das??

würd mich freuen wenn jemand der sich damit auskennt antworten würde??
m-a-d-e

 
5 Antworten:

Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung

Antwort von berita am 07.02.2006, 19:20 Uhr

Ja, das stimmt, der AG kann die Betreuungskosten oder einen Teil davon uebernehmen. Aber das ist eben eine freiwillige Leistung, auf die man keinen Anspruch hat. Sie ist steuer- und abgabenfrei, wenn sie zusaetzlich zum bisherigen Gehalt gezahlt wird (nicht, wenn Gehalt "umgewandelt" wird). Im Rahmen einer Verhandlung um eine Gehaltserhoehung koennte man diese Moeglichkeit vorbringen - durch die Abgabenfreiheit hat man letztlich mehr vom Geld.

LG
Berit

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wenn unsere Personalabteilung sich mal auskäsen würde...

Antwort von Suka73 am 08.02.2006, 10:00 Uhr

könnte ich dazu schon was sagen, ich hatte neulich hier die Frage gestellt, weil mich unser Niederlassungsleiter drauf angesprochen hat. Bei uns geht das wohl, wußte ich auch nicht und mein Kind ist seit über einem Jahr in Fremdbetreuung, die nicht gerade preiswert ist. Hätte ich das vorher gewußt... aber ich habe dann hier angefragt, sobald ich was weiß schreibe ich es her.

LG Sue

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Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei...

Antwort von tinai am 08.02.2006, 11:20 Uhr

.ich habe weiter unten dazu geschrieben. Habe selbst auch Erfahrungen damit.

Ich kenne keinen Tarifvertrag in dem das steht, insofern ist es wohl eher in einer Betriebsvereinbarung oder bei kleineren AGS vom AG direkt zu erfahren.

Gruß Tina

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Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei...

Antwort von sonnenschein1970 am 08.02.2006, 16:04 Uhr

Hallo,
also ich arbeite in der Personalabteilung. Der AG kann im Rahmen einer Gehaltserhöhung den Betrag als sog. Kindergartenzuschuß steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Da spart übrigens auch der AG, weil er ja die Hälfte der Sozialversicherung zahlt.
Dies geht aber nur als Gehaltserhöhung, so wie schon gesagt wurde. Dies muss auch nicht in einem Tarifvertrag oder ähnliches festgelegt werden.
Liebe Grüße

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Neee, eben nicht Gehaltserhöhung...

Antwort von tinai am 09.02.2006, 13:18 Uhr

..sondern nur zusätzlich zum geschuldeten Gehalt.

Der Zuschuss fällt nämlich weg, wenn der Grund wegfällt (Betreuungskosten wegfallen wegen Schuleintritt oder Kindergarten oder was immer).

Gehaltserhöhung würde aber bleiben.

Gruß Tina

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