Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 29.12.2009, 16:55 Uhr

@desireekk

Also: wenn sich am Vertrag als solcher nichts ändert, muß man Dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.
Gleichwertig nach Qualifikation, Tätigkeitsfeld und Bezahlung z. B.

ur Not würde ich auch mal ein Gespräch mit dem Betriebsrat führen.
War denn klar, wann genau Du wioederkommst: dann würde ich dem AG sagen, daß das BEEG BEIDEN Seiten Siocherheit geben soll: Du weißt daß Dein (gleichwertiger) Arbeitsplatz erhalten bleibt und Dein AG weiß, ab wann er eben diesen Arbeitsplatz bereitstellen muß.
Wenn es beim AG Fehlplanungen gibt, kann das nicht Dein Problem sein.

Viele Grüße

Désirée

 
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