Geschrieben von Moneypenny77* am 30.12.2009, 13:49 Uhr |
Re:@moneypenny77
Nachtrag: zu Deiner Frage.
Ob es "zulässig" ist muß eben im Zweifel ein Gericht klären. Dein AG wird mit einer betriebsbedingten Änderungskündigung argumentieren wollen, weil es eben keine anderen Möglichkeiten gibt. Dann kannst Du dagegen klagen und damit argumentieren, daß es andere Möglichkeiten gab, die man Dir vorenthalten hat. Ende vom Lied: entweder klagst Du Dich damit auf eine Stelle, auf der Dich eigentlich keiner wollte... Wird kein Spaß vermutlich. Oder Du kannst mit Abfindung gehen (bist dann aber ohne Arbeit) oder Du muß eben doch machen, was vorgesehen war und kriegst kein Bein mehr auf den Boden, weil Du sie verklagt hast.
The name of the game... Leider.
- Arbeit nach Elternzeit - obsttomate 29.12.09, 10:44
- Re: Arbeit nach Elternzeit - mel2310 29.12.09, 14:14
- Re: Arbeit nach Elternzeit - desireekk 29.12.09, 14:14
- Re: @desireekk - obsttomate 29.12.09, 15:43
- Re: @desireekk - desireekk 29.12.09, 16:55
- Re: @desireekk - obsttomate 29.12.09, 17:20
- Re: @desireekk - desireekk 29.12.09, 16:55
- Re: @desireekk - obsttomate 29.12.09, 15:43
- Re: Arbeit nach Elternzeit - Hotsprings 29.12.09, 16:59
- Re: Arbeit nach Elternzeit - Moneypenny77* 29.12.09, 20:45
- Re:@moneypenny77 - obsttomate 30.12.09, 9:49
- Re:@moneypenny77 - Moneypenny77* 30.12.09, 13:46
- Re:@moneypenny77 - obsttomate 30.12.09, 14:16
- max 25 Tage - desireekk 30.12.09, 23:48
- Re: max 25 Tage - Moneypenny77* 31.12.09, 12:10
- max 25 Tage - desireekk 30.12.09, 23:48
- Re:@moneypenny77 - obsttomate 30.12.09, 14:16
- Re:@moneypenny77 - Moneypenny77* 30.12.09, 13:49
- Re:@moneypenny77 - Moneypenny77* 30.12.09, 13:46
- Re:@moneypenny77 - obsttomate 30.12.09, 9:49
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