Geschrieben von obsttomate am 29.12.2009, 10:44 Uhr |
Arbeit nach Elternzeit
Hallo,
nach meiner Elternzeit werd ich jetzt ab januar wieder arbeiten gehen. Meine Firma (Sparkasse) weiß das seit ca 1,5 Jahren. (So alt ist mein jüngster)
Schon im Sommer meinte die Personalchefin, das sie keine Arbeit für mich haben. Anfang Dezember meinte sie dann ich müßte dann halt erstmal Personalreserve (also Filialspringer) sein, bis sie was anderes für mich haben.
Das werd ich halt auch erstmal machen müssen, denn die sagen mir immer ich hab keinen Anspruch auf meien alten Arbeitsplatz. Meine Freundin meinte allerdings sie müßten mir was artähnliches geben(also wenn ich früher Kundenkontakt hatte, geht jetzt nicht Kaffeekochen)
Ich hab 30 Stunden pro Woche gearbeitet, nicht in der Filiale (seit 5 Jahren nicht mehr), eigentlich nur ein langerTag (in der Filiale wären es 2), Gleitzeit.
Ich weiß absolut nicht, wie das klappen soll. Ich hab 4 kinder (6, 4, knapp 3 und 1,5), die spätestens um 17 Uhr im Kiga abgeholt werden müssen (dann kann ich sie aber auch erst um 8 dort hinbringen). Mein Mann hat auch schichten, kann sie also auch nicht immer holen. Ich muss im Kiga eine Telefonnummer hinterlegen wo ich im Notfall zu erreichen bin, als Springer bin ich doch immer mal wo anders.
Außerdem hab ich jetzt erfahren, das bei einem anderen Springer der Arbeitsvertrag mitte Januar ausgelaufen wär. Dieser wurde allerdings verlängert und die junge Frau (ohne Familie !) bekam einen Platz in einer Filiale. (hab mich ja damals extra wegen den Kindern von der Filiale, auch Springer, ins "Hinterland" versetzten lassen) Also hätten sie doch was für mich gehabt.
Bin fix und fertig, da meine Personalchefin auch nicht noch mal angerufen hat und ich keinen Plan hab, wo ich ab Januar hin soll...
Weiß jemand auf was man wieder Anspruch hat?
Simone
Re: Arbeit nach Elternzeit
Antwort von mel2310 am 29.12.2009, 14:14 Uhr
Hi!
Also soweit wie ich das weiß, ist der Arbeitgeber verpflichtet Dir Deinen alten Job wiederzugeben. Sollte dieser nun nicht mehr vorhanden und ich meine nicht anderweitig besetzt sein, muß er Dich woanders einsetzen, aber zu gleichen Bedingungen. Deswegen gibt es auch so viele befristete Jobs, wegen der Elternzeit, da die Mütter dann auf ihren alten Arbeitsplatz wieder kommen.
Ich würde mich an Deiner Stellte anhand von Gesetztestexten nochmal schlau machen und das der Personalchefin möglichst schnell unter die Nase halten. Vielleicht bringts ja was.
Viel Glück noch
mel
Re: Arbeit nach Elternzeit
Antwort von desireekk am 29.12.2009, 14:14 Uhr
Hallo,
Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Was Gehalt und Qualifikation angeht.
Es muß jedoch nicht exakt der selbe wie vorher sein.
Allerdings. wenn Du jetzt TZ arbeitest und Dein urspr. Vertrag auch VZ war, ist das hinfällig, dann muß man sich er eher noch einigen. Denn dann hättest Du 3 Moante vorher Antrag auf befristete TZ (z. B.) stellen müssen.
Zur Erreichbarkeit für den KiGa: warum kaufst Du Dir kein Billig-Handy, dann bist Du überall ereichbar. Oder Ihr gebt die Nummer das Papas an. dann "springt" der halt ein wenn je mal was mit einem der Kinder sein sollte.
Und: wie soll es nächstes Jahr werden, wenn das Größte in die Schule geht? Da gibt es keine "Öffnungszeiten" bis 17 Uhr!
Re: @desireekk
Antwort von obsttomate am 29.12.2009, 15:43 Uhr
Hallo,
ich hab vorher auch 30 Stunden gearbeitet, daran ändert sich nichts. Handy hab ich zwar, aber das kann ich mir ja auch nicht immer neben die Kasse legen. (bzw. find ich sieht das den Kunden gegenüber nicht gut aus oder die finden mein Handy so klasse, das ich dann zwei hab...)
Papa geht auch nicht immer, der ist nicht überall zu erreichen.
Wenn der Große in die Schule geht, muss er nachher in den Hort, ist bei uns im Kiga mit. (oder wie meinst du das?)
Simone
Re: @desireekk
Antwort von desireekk am 29.12.2009, 16:55 Uhr
Also: wenn sich am Vertrag als solcher nichts ändert, muß man Dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.
Gleichwertig nach Qualifikation, Tätigkeitsfeld und Bezahlung z. B.
ur Not würde ich auch mal ein Gespräch mit dem Betriebsrat führen.
War denn klar, wann genau Du wioederkommst: dann würde ich dem AG sagen, daß das BEEG BEIDEN Seiten Siocherheit geben soll: Du weißt daß Dein (gleichwertiger) Arbeitsplatz erhalten bleibt und Dein AG weiß, ab wann er eben diesen Arbeitsplatz bereitstellen muß.
Wenn es beim AG Fehlplanungen gibt, kann das nicht Dein Problem sein.
Viele Grüße
Désirée
Re: Arbeit nach Elternzeit
Antwort von Hotsprings am 29.12.2009, 16:59 Uhr
Damit ich nicht wieder bekriegt werde, verweise ich nun auf die entsprechenden Links im Internet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Search?ns0=1&search=R%C3%BCckkehr+Elternzeit&fulltext=Suche
Re: @desireekk
Antwort von obsttomate am 29.12.2009, 17:20 Uhr
Hallo,
ja klar wissen sie wann ich wieder kommen will. Musste ich ja nach der Geburt gleich angeben.
Hab nur im Sommer nochmal um eine Verlängerung von einem Monat gebeten. Was kein Problem war, da sie ja sowieso keine Arbeit für mich haben. (wurde mir schon im Sommer gesagt) Wobei ich mir das nicht vorstellen kann, bei ca 380 Mitarbeitern ist immer mal jemand schwanger, geht in Rente,...
Am Montag (erster Arbeitstag) soll ich nun um 10 bei der Personalchefin sein, hab sie erst nochmal angerufen. Aber mehr hat sie mir nicht gesagt, nur Montag um 10 bei ihr sein.
Re: Arbeit nach Elternzeit
Antwort von Moneypenny77* am 29.12.2009, 20:45 Uhr
Betriebsbedingt geht alles.
Wie Du die Betreuung Deiner Kinder regelst ist letztlich Dein Bier. Sie müssen Dir "nur" einen Job anbieten, der nicht zwingend 1:1 den alten Bedingungen entsprechen muß, erst Recht nicht, wenn es nichts anderes gibt. Warum man Dir den Job, der frei gewesen wäre, nicht gegeben hat, ist logisch und Du kennst ihn ja selbst: die Frau hat keine Familie und erst recht keine 4 Kinder.
Von den hiesigen Volksbanken und Sparkassen kenne ich es fast gar nicht anders, als daß sie ihre "Mütter" in die Personalreserve stopfen: sie gelten als zu unzuverlässig.
Ich habe mich, auch Bankkauffrau, nicht nur einmal teilzeit bei zwei großen Banken hier beworben. Da ich ein wenig Vitamin B habe, wurde mir zugeschwiegen, daß sie mich liebend gern nehmen würden, aber nicht können, da ihnen sonst der Betriebsrat an der Backe hängt, es gäbe schließlich genug "eigene" Mütter ;-)
Re:@moneypenny77
Antwort von obsttomate am 30.12.2009, 9:49 Uhr
Das versteh ich nicht, warum sie die Mütter bei euch als Personalreserve, also Springer nehmen. Das gibt es bei uns, sonst, garnicht. Das machen eigentlich die ausgelernten Azubis. Weil sie viel flexibler sind.
Wie kann denn eine Mutter abends halb sieben noch irgendwo ne Kasse übernehmen fahren? Versteh ich garnicht wie das bei euch klappt???
Der andere Job wär ein fester Filialplatz gewesen, doch besser zu regeln, als Springer.
Mütter sind doch als Springer viel "unzuverlässiger".
Was ich eben noch nicht wieß: Ist es "zulässig" einen befristeten Vertrag zu verlängern und dann mir zu sagen so jetzt haben wir nichts mehr?
Simone
Re:@moneypenny77
Antwort von Moneypenny77* am 30.12.2009, 13:46 Uhr
Bei "uns" nicht. Ich habe nie bei "so einer" Bank gearbeitet und beabsichtige es auch nicht.
Habe nur einige Bekannte, die in diesen "Pools" stecken. Soweit ich weiß funktioniert das so, daß sie ihre möglichen Arbeitszeiten angeben und wenn Bedarf ist, werden sie abgerufen. Sprich: wenn eine Filiale jemanden von, was weiß ich, 15 bis 17 Uhr für die Kasse braucht, rufen sie in der Zentrale an und die "teilen dann zu". Mit der "Unterbringung" im Pool tut der AG, sofern nichts anderes möglich ist, seiner Pflicht zur Weiterbeschäftigung genüge und muß die Leute eben auch nur für die Zeit bezahlen, in der sie arbeiten.
Das funktioniert nach dem Gesetz der großen Zahl: wenn Du 30 Mütter im Pool hast kann immer eine der 30, welche ist egal. Hast Du eine Mutter mit 4 (!) Kinder an der Kasse, dann kann sie pro Kind 10 Krankheitstage nehmen, macht 40, am besten ist sie noch 10 Tage selbst krank, plus 30 Urlaubstage... Super! Bei einer kleinen Filiale bringt das nur Unmut, der so geschickt umgangen wird. Ob ich das nun gut oder schlecht finde: das ist der Hintergedanke.
Re:@moneypenny77
Antwort von Moneypenny77* am 30.12.2009, 13:49 Uhr
Nachtrag: zu Deiner Frage.
Ob es "zulässig" ist muß eben im Zweifel ein Gericht klären. Dein AG wird mit einer betriebsbedingten Änderungskündigung argumentieren wollen, weil es eben keine anderen Möglichkeiten gibt. Dann kannst Du dagegen klagen und damit argumentieren, daß es andere Möglichkeiten gab, die man Dir vorenthalten hat. Ende vom Lied: entweder klagst Du Dich damit auf eine Stelle, auf der Dich eigentlich keiner wollte... Wird kein Spaß vermutlich. Oder Du kannst mit Abfindung gehen (bist dann aber ohne Arbeit) oder Du muß eben doch machen, was vorgesehen war und kriegst kein Bein mehr auf den Boden, weil Du sie verklagt hast.
The name of the game... Leider.
Re:@moneypenny77
Antwort von obsttomate am 30.12.2009, 14:16 Uhr
Ok, verstanden.Aber bei uns gibt es solche "Pools" nicht. Funktioniert ja auch nur mit mehreren (nicht nur mit einer Mutter).
Springer heißt bei uns schon jeden Tag arbeiten, aber immer mal an einer anderen Stelle. Das kann für 3 Wochen urlaubsvertretung sein oder nur für einen Tag. Dadurch ändert sich ja nicht viel Kind krank,Urlaub...
Hab heut mit dem Personalrat telefoniert und die meinte, sie müssten mir einen gleichwärtigen (Bezahlung, Tätigkeit) Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Haben sie "meinen" nicht mehr, zB wegen Rationalisierung, müssen sie sich was einfallen lassen.
Stimmt deine Angabe mit den 40Kranheitstagen? Meine Freundin (auch Bank) sagt man bekomt max 25 Tage?
max 25 Tage
Antwort von desireekk am 30.12.2009, 23:48 Uhr
Hallo, nur kurz:
bei mehreren Kindern sind es insges. max 25 Tage pro Elternteil, selbst wenn es 8 Kinder wären.
Viele Grüße
Désirée
Re: max 25 Tage
Antwort von Moneypenny77* am 31.12.2009, 12:10 Uhr
Wieder was gelernt ;-)
Da ich nur zwei Kinder habe, habe ich mich damit nie beschäftigt.
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