Geschrieben von anett2311 am 08.05.2009, 9:01 Uhr |
VWL Anspruch nach Elternzeit ?
Hallo,
ich bin seit 2000 in einer Firma als kaufmännische Angestellte tätig. Zwischenzeitlich war ich in Elternzeit.
Bevor ich in Elternzeit ging habe ich VWL vom AG erhalten, jetzt nachdem ich im Juli letzten Jahres wieder angefangen habe zu arbeiten, erhalte ich keins mehr.
Kann mir mein AG das einfach so streichen, oder habe ich weiterhin Anspruch darauf ?
Einige meiner Kollegen erhalten es auch !!!
Danke im voraus
LG Anett
Re: VWL Anspruch nach Elternzeit ?
Antwort von Mistinguette am 08.05.2009, 9:04 Uhr
Ich vermute es ist ein Irrtum, bei mir wurde es zwar damals wieder bezahlt nur nicht an meinem Sparplan überwiesen. Frage einfach in der Perso Abteilung nach.
Schöne Grüße
Re: VWL Anspruch nach Elternzeit ?
Antwort von berita am 08.05.2009, 10:52 Uhr
Vielleicht sind 7 Jahre um? Dann läuft die Anlage ja aus und man muss was neues bei der Bank abschliessen.
Re: VWL Anspruch nach Elternzeit ?
Antwort von Hotsprings am 08.05.2009, 21:22 Uhr
VwL Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es nur wenn du eine VwL Sparvertrag hast.
Ist ein alter bereits ausgelaufen, musst einen neuen machen.
Re: VWL Anspruch nach Elternzeit ?
Antwort von DanniL am 16.05.2009, 17:52 Uhr
Hallo,
ich würde an Deiner Stelle einfach mal in der Personalabteilung fragen, ob vielleicht einfach vergessen wurde, den Vertrag wieder auf aktiv zu schalten.
Oder werden Dir die 40 € abgezogen und Du bekommst nur den AG - Anteil nicht?
Oder hast Du einen neuen Vertrag abgeschlossen mit einer neuen Bausparnummer? Es gab nämlich eine Änderung, wenn Dein AG auch dem Manteltarifvertrag angehört, dass bei allen Neuverträgen kein AG Zuschuss mehr gezahlt wird.
Bei uns in der Firma ist es so, dass man einen Vertrag fürs Alter abschliessen kann und dann dort den AG Anteil zubekommt.
LG Danni
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