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Geschrieben von Sue007 am 02.11.2010, 11:17 Uhr

Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Hallo,
mein Mann arbeitet seit einem Jahr in einer "neuen" Firma.
Er ist Handwerker. Von Anfang an hieß es,das es ab und zu mal sein könnte,das er in einer anderen Stadt übernachten muß.
So weit so gut.In den letzten Monaten war das häufiger der Fall-einmal sogar war es "ohne Vorwarnung" von heute auf morgen-auch kein Problem.
Jetzt ist es aber,wie auch schon einmal vor 2 Monaten so,das die Kinder und ich krank sind und ich es 24-Std. alleine nicht schaffe.
Rund um die Uhr inhalieren,Krupphusten usw.
Deshalb möchte mein Mann in solchen Fällen zu Hause schlafen-er geht ja ganz normal zur Arbeit-ist pünktlich,bleibt so lange ,wie alle anderen usw.
D.h. er fährt dann 150 Kilometer hin und zurück- vor bzw.nach der Arbeit.
Darüber regen die Chefs sich jetzt "künstlich" auf- machen einen Riesenaufstand,wollen ein Gespräch usw.

Wer kennt sich da rechtlich aus?
"Darf" der Arbeitgeber bestimmen,wo mein Mann schläft?
Ist es nicht egal,solange er seiner Arbeit nachkommt?
Das Hotelzimmer sagt er rechtzeitig ab.
Ich meine ,wenn er die Nacht in der Disco verbringt und null schläft,interssiert das doch auch keinen...
Schließlich muß er ja auch keine Leben retten oder ähnliches...

Was meint Ihr?
Wer ist im Recht?

Lg und danke fürs Lesen und Antworten,Sue

 
14 Antworten:

Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von SEAGLD am 02.11.2010, 11:28 Uhr

Hallo Sue,

also, rein rechtlich ist das er in seiner Freizeit machen kann was er will, solange seine Arbeit dadurch nicht leidet.
Was jetzt allerdings noch zu klären wäre, ist:

- mit welchem Fahrzeug fährt Dein Mann nach Hause und wieder an den Arbeitsort?
- rechnet er Fahrzeit als Arbeitszeit ab?

Ein Dienstfahrzeug darf er nur dann nutzen, wenn dies vom Arbeitgeber gestatt ist, und er den Geldwertenvorteil angibt. Hat er generell einen Dienstwaagen, für den der Geldwertenvorteil abgezogen wird, darf er auch mit dem Dienstwaagen fahren.
Wenn es ein Privatwagen ist, dann generell kein Problem.

Die Fahrzeit als Arbeitszeit anrechnen darf er nur, wenn dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Dein Mann darf max. 9 Stunden pro Tag arbeiten, also inklusiv Fahrzeiten. (In Ausnahmefällen darf er auch länger arbeiten, jedoch darf das Mittel die 9 Stunden nicht überschreiten).

Wenn der Arbeitgeber eine Übernachtung vorsieht, und man dennoch nach Hause fährt, ist man auf dem Weg nach Hause, und zurück zur Arbeitsstelle nicht über die BG unfallversichert, da es sich ja um eine Privatfahrt handelt.


LG Sabine

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Tippel33 am 02.11.2010, 11:32 Uhr

Ich denke, so lange für den Chef keine zusätzlichen Kosten anfallen und er immer pünktlich da ist und auch bleibt, bis der Rest auch nur noch ins Hotel geht, ist es ihm überlassen, wo er schläft.
Allerdings frage ich mich, wann dann dein Mann dann Abends immer zu Hause ist und ob er für Dich dann wirklich noch so eine große Hilfe ist / sein kann. Vielleicht macht es mehr Sinn, Dir in solchen Fällen andere Hilfe zu holen, Oma / Opa, Freundin etc.
Ich meine, er wäre doch sowieso erst abends da. Kannst Du nicht eine Freundin mal bitten bei Dir zu übernachten, damit sie nachts vielleicht mal für die Kinder aufsteht und Du schlafen kannst ? Oder das sie tagsüber ein bißchen kommt und aushilft, Haushalt o.ä. ?
Ich meine, es ist doch auch eine enorme Belastung für deinen Mann, jeden Tag die Fahrerei, dann zu Hause noch rumrödeln, womöglich nachts ein paar Mal aufstehen weil die Kinder krank sind und nicht durchschlafen, dann morgens wieder der lange Weg zur Arbeit.
Hast Du andere Möglichkeiten der Unterstützung mal ausgelotet ?

LG und Gute Besserung,
Tippel

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Sue007 am 02.11.2010, 11:41 Uhr

Hallo Sabine,

herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.
Er fährt natürlich im eigenen Auto hin-und zurück.Und läßt sich die Fahrt nicht als Arbeitszeit anrechnen.
Die Arbeitszeit (+Fahrtzeit) beträgt dann aber schon ca.11-12 Stunden-allerdings nur für den einen Tag...

Vielen Dank nochmals.

Lg,Sue

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Sue007 am 02.11.2010, 11:44 Uhr

Hallo Tippel,

vielen Dank für Deine Antwort-leider lebt meiner Mama die meiste Zeit im Ausland und meine Freundinnen auch weiter weg bzw. haben selbst Familie.
Es handelt sich immer nur um 1-3 Tage.

Lg,Sue

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Kristin80 am 02.11.2010, 12:45 Uhr

Abgesehen von der rechtlichen Seite, möchtest du deinen Mann wirklich zumuten nach 11 Stunden Arbeit 150 km nach Hause zu fahren, dass du entlastet bist?? Sorry also nehms mir nicht übel aber so kann er ja keine volle Leistung auf Arbeit bringen. Und dass der Chef dagegen ist versteh ich da auch. Letztlich ist es doch egal wie es abreitsrechtlich aussieht, wenn der Chef dagegen ist, hat dein Mann einfach schlechte Karten. Er stößt ihn vor den Kopf. Ich würde mir echt überlegen, ob es das wert ist!

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Sue007 am 02.11.2010, 12:57 Uhr

Lies doch mal richtig...11 Stunden inclusive-dann ist er zuhause.
Und ich bin krank und am Ende meiner Kräfte mit einem kranken Säugling und einem kranken Kleinkind.
Mein Mann könnte ja auch ganz zuhause bleiben-weil ich die Kids nicht mehr versorgen kann.
Das wäre egoistisch- oder vielleicht auch einfach NORMAL?!?

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Flirrengel am 02.11.2010, 14:08 Uhr

Manchmal werden in solchen Fällen evtl. auch "Helferinnen" bezahlt. Vielleicht wäre das für Euch auch eine Möglichkeit?

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Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Antwort von Trini am 02.11.2010, 14:47 Uhr

Kann Dir Dein Arzt verordnen.

Das kann dein Mann sein, der dann unbezahlt freigestellt wird.
Oder aber eine HH von einem Pflegedienst.

Trini

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Tippel33 am 02.11.2010, 15:42 Uhr

Trotzdem ... wenn er morgens um sieben Uhr aus dem Haus ist, ist er abends um sechs wieder da ... vermutlich selbst total erledigt. Dann die kranken Kinder versorgen, womöglich noch Haushalt und morgens dann wieder der Ritt zur Arbeit. Lass Dir eine Haushaltshilfe verschreiben. Klar, dein Mann könnte das auch sein, aber ob das so einen guten Eindruck beim Chef macht ... ich weiß nicht.
Sprech doch mal mit deinem Kinderarzt / Krankenkasse bzg. einer Haushaltshilfe für die Zeit ...

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Nach Hause oder nicht?!?!

Antwort von SEAGLD am 02.11.2010, 16:19 Uhr

Hallo nochmal :)

also, ich schreibe hier jetzt mal, wie ich das ganze sehe:

Ich bin selber viel unterwegs, und auch oft über Nacht.
Ich selber versuche, wann immer es geht noch nach Hause zu fahren, auch wenn dies für mich Freizeitvergnügen ist. Ich arbeite oft 8-10 Stunden beim Kunden, und fahre dann noch 1-2 Stunden nach Hause.
Ich WILL einfach die Zeit mit meiner Familie verbringen, auch wenn es nur noch 1-2 Stunden sind, die ich mein Kind dann sehe. Für mich besser als gar nicht.
Wenn ich die ganze Woche weg bin, weil ich so weit weg bin, dass ich nicht abends nach Hause fahren kann, dann geht es mir bedeutend schlechter als wenn ich wenigstens die Abende zu Hause sein kann.

Mein Mann ist nicht krank, und ich müßte deswegen nach Hause - ich will es einfach.
Ich weiß jetzt nicht wie es wäre, wenn ich mich dann noch um alles kümmern müßte, ich denke vieles würde dann einfach die Zeit liegen bleiben, aber ich kann schon verstehen wenn jemand so oft wie möglich zu Hause übernachtet, und nicht im Hotel.


LG Sabine (die schon wieder Vollzeit mit kompletter Reisebereitschaft arbeitet seit ihre Tochter 7 Monate alt ist)

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Badefrosch am 02.11.2010, 18:51 Uhr

Also zur eigentlichen Frage.

Bei uns war es so, dass es erwünscht war nach Hause zu fahren, wenn es weniger als 60 km waren, darüber durften bzw. sollten unsere Techniker übernachten.

Was genau steht in seinem Arbeitsvertrag drin? Steht da drin, dass Reisen mit Übernachtung angedacht sind, ist es Anzahlsmäßig festgelegt, wenn nicht, könnt ihr da nix machen.

Dann geht es um deine eigene Organisation.

Übrigens, es gibt auch andere die sich mit ähnlichen Problemen rumschlagen. Ich habe einen schwerbehinderten Mann, der so gut wie nichts mehr machen kann. Er braucht Unterstützung beim Duschen, das mache ich morgens, nebenbei ziehe ich meinen fast 3-jährigen an und bringe ihn zur TaMu und fahre dann in die Arbeit, bin von 8 bis 17 Uhr außer Haus, abends koche und putze ich und je nachdem was mein Mann braucht.

Haushalthilfe haben wir über die Krankenkasse nicht bekommen, die sagen, ist ihr Problem, organisieren sie sich entsprechend. Ich bin nun dabei Pflegestufe zu beantragen, damit wir von dem Geld eine Haushaltshilfe bezahlen können.

Also Kopf hoch, du schaffst es auch ohne Mann, ich habs auch irgendwie geschafft als Mann auf Reha war.

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@Badefrosch

Antwort von Kristin80 am 02.11.2010, 20:17 Uhr

Das ist echt bewundernswert was du leistest bzw leisten mußt. Gerade bei so etwas versteh ich nicht, warum bei Thema Unterstützung/Haushaltshilfe solche Unterschiede gemacht werden.

Ich muß sagen wenn der Mann den ganzen Tag unterwegs ist, dann muß man (bzw. Frau) eben sehen, wie sie den Alltag bewältigt. Klar es gibt schwere Zeiten, aber ich würde meinem Mann da kein schlechtes Gewissen einreden bzw versteh ich nicht, dass man sich so gehen läßt. Arbeit geht eben vor. Ist meine Meinung, vielleicht bin ich auch härter im Nehmen- keine Ahnung.

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Re: @Kristin

Antwort von Badefrosch am 02.11.2010, 20:26 Uhr

Noch bin ich nicht umgefallen, auch wenn mir danach ist.

Und wenn ich umfalle kann ich eh nix machen.

Dem Staat und unseren Mitmenschen sind wir meist sowas von Schnuppe, die Erfahrung hat mein Mann erst vor kurzem gemacht.

Mit Rollator auf dem Weg in die Klinik, die Beine weggesackt, da er Lähmungserscheinungen hat. Keine S... hat ihm geholfen, die haben ihn einfach vor der Klinik auf der Straße liegen lassen.

Das kotzt mich in Deutschland so an. Ich frage mich wieso ich so blöd bin und noch helfe?

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Re: Wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Antwort von Caipiranha am 03.11.2010, 20:11 Uhr

Wenn Du die Kinder nicht versorgen kannst und Dein Mann voll berufstätig ist, dann sollte der erste Ansprechpartner die Krankenkasse sein und nicht der Chef Deines Mannes. Beantragt eine Haushaltshilfe, Kinderfrau oder eine Kur.

Aber davon mal ganz ab: kannst DU es wirklich verantworten, daß Dein Mann nach einem anstrengende Tag noch 150 km nach Hause fahren muß, um sich dann um Euch zu kümmern und unausgeschlafen wieder 150 km zu fahren??? Sorry, ich hätte da ehrlich gesagt Angst, daß er sich übermüdet um den nächsten Brückenpfeiler wickelt... Und dann bringt er Dir auch nichts mehr. Kann dann auch ein versicherungstechnisches Problem sein, dann zahlt die Unfallversicherung nicht, weil er gar nicht mehr unterwegs hätte sein dürfen...

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