Baby und Job

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Geschrieben von marit am 02.04.2003, 12:06 Uhr

Wer kennt sich aus mit Mutterschaftsgeld ?

Das Weihnachtsgeld zählt natürlich nicht mit rein, denn das bekommst du ja, wenn du nach dem Mutterschutz wieder arbeitest ungekürzt. Wenn du danach in Erziehungszeit gehst, bekommst du es normalerweise anteilig für die Monate, in denen du gearbeitet hast inclusive Mutterschutzzeit.

 
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