Geschrieben von LeonundBianca am 16.12.2003, 20:45 Uhr |
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
nun wieder schwanger bin, zählt dann meine "richtige" Anstellung bei meinem alten Arbeitgeber oder die letzte Tätigkeit;
Sind ja verschiedene Arbeitgeber!
Bekomme ich überhaupt noch Geld von meinem Arbeitgeber wg. der zwieten SS?
Und was ist, wenn ich zuerst vollzeit gearbeitet habe (eben vor der SS), nach der Geburt dann Teilzeit auf Steuerkarte (neuer Arbeitgeber) und danach auf 400€ Basis (wieder anderer Arbeitgeber)
Total verworren!!! Ich weiß, aber ich möchte nur ungern auf mir zustehendes Geld verzichten!
VLD für eine Antwort
Bianca mit Leon und Winzi(inside)
Es zählen die letzten drei Monate vor dem Mutterschutz...
Antwort von Trini am 17.12.2003, 9:47 Uhr
für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Der letzte Arbeitgeber muß das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert) ergänzen bis zum letzten Nettolohn.
Trini
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke
Hallo Cosma!
3-Schicht Kinderunterbringung
Will was loswerden...
An trini noch mal wegen Kind krank..
Sauer wegen Kiga etra Vormittagsterminen
Erziehungsurlaub