Geschrieben von Steff73 am 11.12.2003, 22:39 Uhr |
erziehungsurlaub
Hallo, hier nochmal eine Frage zum Erziehungsurlaub.
Als ich meinem AG mitgetilt habe, dass ich schwanger bin, habe ich ihm auch gleich gesagt, dass ich nach Ablauf Mutterschutz wieder arbeiten möchte. Wir haben darüber eine schriftliche Vereinbarung. Kann ich, obwohl ich unterschrieben habe, dass ich den Erziehungsurlaub nicht in Anspruch nehme, jetzt noch den Erziehungsurlaub beantragen? Wenn ja, bitte Rechtsgrundlage benennen. Danke! :-)
Re: erziehungsurlaub
Antwort von damakra am 12.12.2003, 9:12 Uhr
Hallo Steffi,
mach Dir keine Sorgen, die schrifliche Vereinbarung kann Dein Arbeitgeber in die Tonne kloppen!! Wenn Du keine Elternzeit nehmen willst, brauchst Du gar keine Vereinbarung.
Wenn Du Elternzeit nehmen willst, musst Du das Deinem Arbeitgeber 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit mitteilen, also wenn Du direkt nach der Geburt zu Hause bleiben willst, 2 Wochen nach der Entbindung!! Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, und die genauen Zeiten beinhalten. (Also: Hiermit beantrage ich Elternzeit vom ??? (Erster Tag nach Mutterschutz) bis ??? (wann Du willst, genaues Datum, max. 3 Jahre später)) Möchtest Du während der Elternzeit in Deiner Firma Teilzeitarbeit machen solltest Du das auch direkt mitbeantragen: Ich beantrage Elternzeit vom... bis.... Gleichzeitig beantrage ich Teilzeitarbeit mit reduzierter Stundenzahl (z.B. 20 Wochenstunden) für die Zeit vom... bis... (z.B. die 2 letzten Jahre der Elternzeit).
Das mit dem Recht auf Teilzeitarbeit funktioniert nur, wenn dein Chef mehr als 15 Angestellte hat.
Also nochmal, Du bist verpflichtet Deinem Arbeitgeber 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit (wenn Du nicht direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen willst sind es 8 Wochen) bescheid zu geben ob und wielange Du Elternzeit nehmen willst. Punkt, mehr nicht!
Du bist in der Schwangerschaft sowieso unkündbar und brauchst vor der Entbindung keine Vereinbarungen zu treffen, wann Du wieder arbeiten willst.
Aber das ganze ist natürlich in Gesetzten verankert. Du kannst die Broschüre beim Bundesministerium für Familie runterlagen, das lohnt sich auf jeden Fall, da steht alles drin.
Der Link muss natürlich in eine Zeile:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html
Daniela
meld Dich ruhig nochmal, wenn Du noch Fragen hast
Re: erziehungsurlaub
Antwort von tinai am 12.12.2003, 12:22 Uhr
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Aber ich würde auf jeden FAll bei Nicole Bader im Forum nachfragen. Da habe ich immer sehr schnell sehr guten Rat bekommen.
Gruß Tina
Hier die Rechtsgrundlage:
Antwort von berita am 13.12.2003, 0:36 Uhr
Hallo,
dein Rechtsanspruch auf Elternzeit ist im Bundeserziehungsgeldgesetz verankert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html
Hier den entscheidende Abschnitt steht in §15, Abschnitt 2:
(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar.[..] Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. !!!
Du musst nur aufpassen, dass du die schon genannten Fristen einhaelst, ich wuerde es per Einschreiben machen in dem Fall.
LG
Berit
Re: Hier die Rechtsgrundlage:
Antwort von steff73 am 02.01.2004, 22:07 Uhr
Hallo,
ein ganz liebes Dankeschön an damakra, tinai und berita. steff73
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