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Geschrieben von Angel am 27.09.2013, 18:06 Uhr

Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn!

Zwar nicht den Job der Schreibkraft, den ich eigentlich haben wollte, aber einen in der Sachbearbeitung (also höher als ich eigentlich wollte) haben sie nun für mich vorgesehen in der Abteilung Recht und Patente eines Forschungszentrums. Irgendwas haben die wohl in mir gesehen.

Jetzt habe ich ein paar spannende Tage vor mir. Kündigen beim alten Arbeitgeber - die werden das gar nicht gut aufnehmen, da weiß ich jetzt schon. Das Klima ist eigentlich super da, der Chef und die Kolleginnen superlieb, alle waren froh, dass sie endlich wen vernünftiges als Entlastung gefunden haben und dann wird die nun schon wieder gehen. Dann - werde ich den hohen Anforderungen im Forschungszentrum gerecht? Da gibt es sehr viel zu lernen für mich. Aber ich muss es wohl angehen, denn dass ich so eine Stelle bekomme, obwohl ich mehr Elternzeit (bei vier Kindern) im Lebenslauf stehen habe als Berufserfahrung, ist wohl Glück gewesen.

Und dann noch das wie - ich bin noch bis einschließlich nächsten Monat in einer Wiedereinstiegsförderung vom Arbeitsamt, daher können wir wohl keinen Aufhebungsvertrag schließen, denn dann müsste mein Arbeitgeber wohl die Förderung zurückzahlen. Kündigen müsste ich schon MONTAG, hätte bis dahin aber nicht den neuen Vertrag vorliegen, da der erst noch zum Betriebsrat geht. Also ginge dann nur kündigen zu Mitte Monat? Die wollen mich aber so schnell wie möglich da haben... ach schwierig alles...

Bezahlt wird nach Entgeltgruppe 8 des TV-ÖD, Stufe 1, das sind mal eben 50 % mehr als ich jetzt habe...

LG, Angel

 
7 Antworten:

Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn!

Antwort von chrissicat am 27.09.2013, 18:22 Uhr

Wie ist denn deine aktuelle Kündigungsfrist?

Ich würde mit deinem neuen Arbeitgeber sprechen! Sie werden dir dadurch wahrscheinlich nicht früher den Arbeitsvertrag geben können, denn der Personalrat muss in der Tat erst mal der Einstellung zustimmen. Aber du solltest deinem neuen AG sagen, dass du erst kündigen kannst, wenn du deinen Vertrag hast und ggf. kannst du dann erst einen Monat (oder 2 Wochen?) später anfangen als ursprünglich geplant, bitte da um Verständnis.

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Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn!

Antwort von Pamo am 27.09.2013, 18:25 Uhr

Ich würde auf keinen, keinen Fall kündigen solange ich den neuen Vertrag nicht habe.

Ich bin auch schon in deiner Situation gewesen: die wollten mich schnell, aber mit dem Vertrag hatten sie keine Eile, da sollte ich "Vertrauen" haben, schließlich sei das ÖD. Nachdem ich ganz freundlich gesagt habe, dass ich den Vertrag am Freitag vorliegen haben muss, um zum vereinbarten Datum X anfangen zu können - da ging es plötzlich. Das geht - wenn die wollen und alles seine Richtigkeit hat!

Und wenn bei dir der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte nicht beim Gespräch dabei waren und ihre Zustimmung zu deiner Einstellung erteilt haben, dann ist noch alles offen.

Also: Bitte nicht kündigen bevor die Sache in trockenen Tüchern ist und zwar schriftlich - egal was man dir erzählt.

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Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn!

Antwort von Steffi528 am 27.09.2013, 19:08 Uhr

Und in der Stufe 1 bleibst Du ja auch nicht lange ;-)

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Ihr habt natürlich Recht...

Antwort von Angel am 27.09.2013, 20:52 Uhr

... ich habe auch kein gutes Gefühl dabei, zuerst zu kündigen und dann auf den Vertrag zu warten.

Der Personalrat hat zugestimmt, es waren zwei Leute aus der Fachabteilung, zwei von der Personalabteilung und eine Dame vom Betriebsrat bei den Gesprächen dabei. Trotzdem soll das wohl ein paar Tage dauern, bis der Vertrag unterschriftsfertig ist. Naja, dann wird es wohl doch auf Mitte Monat hinauslaufen...

Für Ende Oktober habe ich Urlaub angemeldet bei meinem alten Arbeitgeber, der ist genehmigt und wir haben auch fest gebucht. Ob der mir unter den Umständen den Urlaub streichen kann/wird?

LG

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Re: Ihr habt natürlich Recht...

Antwort von Pamo am 27.09.2013, 21:16 Uhr

Aus purer Wrackigkeit kann er dir den Urlaub nicht streichen. Dafür bedarf es besonderer Gründe. Und sicher will er lieber dass du ihn nimmst als dass er ihn dir ausbezahlen muss?

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Re: Ihr habt natürlich Recht...

Antwort von chrissicat am 27.09.2013, 21:36 Uhr

Na ja, nur weil eine Dame vom Personalrat dabei war heißt es nicht unbedingt, dass der Personalrat zugestimmt hat. Das wird i. d. R. ja in der Personalratssitzung mit allen Mitgliedern besprochen...

Aber wenn der Personalrat schon zugestimmt hat, dann wird der Vertrag doch bald fertig sein. Allerdings kommt es sicher auch darauf an, wie schnell der Unterschriftsberechtigte "greifbar" ist.

Wegen deinem Urlaub: Deinen Urlaub einfach so streichen kann dein Chef nicht. Allerdings hast du auch keinen Anspruch mehr auf deinen ganzen Jahresurlaub, wenn du kündigst. I. d. R. wird der Urlaub dann anteilig der Beschäftigungsmonate gerechnet. Es kommt aber auch darauf an, wie viel Urlaub du überhaupt bekommst und wie viel du schon genommen hast.

Wie ist denn deine Kündigungsfrist??? Bei 4 Wochen zum Monatsende (z.B.) würde es reichen, wenn du am Mittwoch kündigst.

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Kündigung/Arbeitsantritt: Verhandlung

Antwort von björg am 30.09.2013, 8:59 Uhr

Frag deinen neuen AG, zu wann er dich frühestens einstellen will/kann (bei Unis eher längere Prozedur, bei kleineren Instituten kann das manchmal sogar innerhalb von Tagen bewerkstelligt werden), bzw. wann der Vertrag fertig gestellt werden kann. Teile ihnen mit, dass du nicht vor dem 1.11. anfangen kannst wegen der Förderung (oder sprich mit der Arbeitsagentur und frage, ob es nicht doch ohne Sanktionen geht).

Im nächsten Schritt gehst du mit diesem Datum zu deinem alten AG und teilst es ihm mit, dass du einen Stellenwechsel bspw. zum 1.11. planst (das kannst du sicher gut verpacken, dass es viel mehr Geld gibt, interessanter Job, etc...., dass du aber die Stimmung in der alten Abteilung immer genossen hast...oder so...) und ob er dich aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig entlässt.

Wenn er sich nicht auf das Datum einlässt, musst du das dem neuen AG mitteilen und ihnen ein neues Datum mitteilen, zu dem du anfangen kannst. Die haben dich ausgewählt und werden auf dich warten.
Kündige nichts, bevor du keinen neuen Vertrag in der Hand hast.

Viele Grüße und viel Spaß im neuen Job. Hört sich sehr interessant an!!

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