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Geschrieben von Feenzauber am 13.06.2012, 11:28 Uhr

Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Hallo alle zusammen,

Ich habe einen Dienstwagen, den ich per Fahrtenbuch versteuer. Derzeit habe ich ca. 15 % Privatfahrten, ca. 25 % Arbeitsweg und ca. 60 % Dienstfahrten.

Nun bin ich recht frisch schwanger (8./9. Woche) und leide unter Rückenschmerzen, starker Übelkeit und Schwindel. Mein Arzt möchte mir voraussichtlich dafür ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Dienstfahrten austellen, da ich für komplett Deutschland zuständig bin und häufig Strecken von 700-800 km täglich zurücklegen muss, um die Kunden zu betreuen.

Da ich dadurch den Dienstwagen nur noch ausschließlich privat nutzen kann, müsste ich theoretisch monatlich auch 100 % versteuern, da ich über das Fahrtenbuch rechne. Einfacher wäre es für mich, wenn ich nach der 1%-Methode dann versteuern könnte, aber mir wurde gesagt ich könne nur zum Jahresende immer zwischen den beiden Varianten wechseln. Bliebe es bei der Fahrtenbuchmethode müsste ich monatlich 900 € versteuern und das macht sich natürlich ganz arg beim Nettogehalt bemerkbar.

Kennst sich jemand damit aus und weiß eine gescheite Lösung? Mein Arbeitgeber konnte mir dazu leider nichts sagen.

LG, Feenzauber

 
13 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Antwort von Tinai am 13.06.2012, 12:29 Uhr

900 Euro/Monat für private Fahrten (o.k. Abschreibung ist natürlich mit drin und laufende Kosten).

Wechseln kann man m.W. tatsächlich nur zum Jahresende.

Und wenn Du das Fahrzeug einfach zurück gibst? Setzt voraus, dass Du es nicht wirklich brauchst. Dann wäre es ein Poolfahrzeug.

Grüße Tina

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Re: Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Antwort von Feenzauber am 13.06.2012, 13:12 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort.
Wir haben so kein Privatwagen. Mein Freund arbeitet im Ort und ich 20 km entfernt, deshalb reichte der Dienstwagen völlig aus.
Wir wollten uns eigentlich ein neues Auto zulegen, wenn ich den Dienstwagen abgeben muss. Sprich nach dem Mutterschutz (Ende März).
Da wir nur zu viert sind, kann ich mir gut vorstellen, dass mein Chef das Auto so nicht "braucht". War aber auch schon ein Gedanke von mir, es zurückzugeben.
Dann müsste aber mein Brutto dementsprechend angepasst werden, wenn ich das Auto abgebe, da das ja als Lohnleistung zählt?

Neulich habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass ein Dienstwagen nur einer ist, wenn die die Dienstfahrten mind. 50 % betragen. Wäre in meinem Fall ja nicht mehr so.
Echt blöd so. :-(

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Re: Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Antwort von speedy am 13.06.2012, 15:35 Uhr

Hi,
ein Wechsel ist tatsächlich nur zum Jahresende hin möglich. Einzige und meistgenutzte Möglichkeit ist es, den Wagen zurückzugeben (er kostet den Chef ja auch keinen Cent mehr - ob er nun bei dir oder auf dem Hof steht). Für private Fahrten müsst ihr euch eben für das eine Jahr einen eigenen Wagen zulegen und ihn danach wieder verkaufen...

Gruß, Speedy

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Re: Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Antwort von Feenzauber am 13.06.2012, 15:47 Uhr

Danke für deine Antwort.
Erhöht sich dann mein Bruttolohn entsprechend? Das Auto zählt ja quasi als "zusätzlicher Lohn".

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Re: Kennt sich jemand aus? Versteuerung Dienstwagen

Antwort von Reni+Lena am 13.06.2012, 19:46 Uhr

Die Übelkeit und der Schwindel etc sind ja meist um die 12-14 Woche vorbei. Hättest du denn dann vor wieder normal zu arbeiten..oder willst du dann gar keine dienstfahrten mehr machen?
Wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt dann macht das doch nichts aus. Wenn du 3 wochen Urlaub hast dann nutzt du den wagen ja auch nur privat. Das fahrtenbuch wird ja nicht monatlich abgerechnet.
Mein Mann hat seinen dienstwagen auch mal per fahrtenbuch abgerechnet.
Da wird jeden Monat ein geschätzer Prozentwert genommen und am Jahresende muss man das Fahrtenbuch genau ausrechnen und dann wird das nochmals abgerechnet und du zahlst entweder nach oder bekommst zurück.


Lg reni


PS.
Schreibst du denn das fahrtenbuch jeden Tag genau?
Normalerweise *räusper* schreibt man das erstmal so auf und trägt es dann monatlich so ein dass es von der Kilometeranzeige und den Prozenten passt...
Der Arbeitsweg gilt z.B als Dienstfahrt, wenn auf dem Weg ein Kundentermin liegt usw..

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Bruttolohn

Antwort von speedy am 13.06.2012, 19:55 Uhr

Hi,
einen Anspruch auf Erhöhung des Bruttolohnes hast du nicht. Aber wenn du einfach mal rechnest, kannst du dir für 900 Eur Abzug im Monat locker einen guten Gebrauchtwagen leisten, den du nach 1 Jahr wieder verkaufst.

Eine andere Möglichkeit, die mir noch so in den Kopf kommt wäre die, eben jetzt den sauren Apfel mit der anteiligen Versteuerung zu schlucken und dann nachträglich bei der Steuererklärung eine andere Berechnungsmethode anzuwenden und das Geld darüber zurückzubekommen. Da der monatliche Abzug eigentlich nur eine Steuervorauszahlung ist, sollte das möglich sein. Würde ich aber dringend mit einem Steuerberater vorher abklären.

Gruß, speedy

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@Reni + Lena

Antwort von Feenzauber am 14.06.2012, 8:15 Uhr

Hallo Reni,

danke für deine Antwort.

Ich bekommen das BV fürs Fahren aufgrund von Rückenschmerzen, die ich von Beginn der Schwangerschaft habe und bei denen mein Arzt auch keine Besserung sieht, weil die Bänder und Sehnen durch die Schwangerschaft weich werden.

Ich muss jede einzelne Fahrt dokumentieren. Selbst wenn ich etwas hin und her schiebe, bleiben ab BV ja nur Privatkilometer. Da kann ich dann nicht mehr viel machen.

Kundenbesuche auf dem Arbeitsweg sind bislang nicht vorgekommen. Meist bin ich 3-4 Tage am Stück unterwegs und klapper dann Süddeutschland ab (wohne in Norddeutschland). Dabei fahre ich dann erstmal von Norddeutschland nach Süddeutschland runter. Das sind ca. 600-700 km, dort verfahre ich dann auch noch ca. 1000 - 1500 km in den paar Tagen und dann wieder zurück.
Macht mein Rücken so leider nicht mit.

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@Reni + Lena

Antwort von Feenzauber am 14.06.2012, 8:15 Uhr

Hallo Reni,

danke für deine Antwort.

Ich bekommen das BV fürs Fahren aufgrund von Rückenschmerzen, die ich von Beginn der Schwangerschaft habe und bei denen mein Arzt auch keine Besserung sieht, weil die Bänder und Sehnen durch die Schwangerschaft weich werden.

Ich muss jede einzelne Fahrt dokumentieren. Selbst wenn ich etwas hin und her schiebe, bleiben ab BV ja nur Privatkilometer. Da kann ich dann nicht mehr viel machen.

Kundenbesuche auf dem Arbeitsweg sind bislang nicht vorgekommen. Meist bin ich 3-4 Tage am Stück unterwegs und klapper dann Süddeutschland ab (wohne in Norddeutschland). Dabei fahre ich dann erstmal von Norddeutschland nach Süddeutschland runter. Das sind ca. 600-700 km, dort verfahre ich dann auch noch ca. 1000 - 1500 km in den paar Tagen und dann wieder zurück.
Macht mein Rücken so leider nicht mit.

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@speedy

Antwort von Feenzauber am 14.06.2012, 8:18 Uhr

Hallo Speedy,

danke für deine Antwort.
Warum meinst du habe ich keinen Anspruch auf Erhöhung des Bruttolohns? Das Auto zählt zu meinem Lohn (deshalb muss ich ja auch versteuern) und wenn ich ihn abgebe, dann sollte mir schon mehr Lohn zustehen.

Werde mich aber mal schlau machen wegen der Steuer. Wäre aber trotzdem doof, weil man ja seine laufenden Kosten im Monat hat und wenn einem dann so viel Geld fehlt.

LG

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Re: @Reni + Lena

Antwort von Reni+Lena am 14.06.2012, 9:18 Uhr

Schade, das ist dann natürlich etwas anderes wenn es nicht nur für ein paar Wochen ist.

In dem Fall würde ich den Firmenwagen wirklich zurückgeben und mir für die Zeit ein eigenes kleines Fahrzeug leasen. Da kommst du um Längen billiger als die 900 euro.
Ich fahre immer geleaste Mittelklassewagen und zahle im Monat um die 350 Euro incl Vollkasko.

Vielleicht kannst du ja auch Privat den Firmenwagen übernehmen und an Stelle der firma die Leasingraten weiter bezahlen. Sollte Theoretisch möglich sein.


lg reni

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Würde ich nicht sagen

Antwort von Trini am 14.06.2012, 12:06 Uhr

Das Auto für Privatfahrten ist ein Geldwerter Vorteil, den Du zusätzlich versteuern musst.
Fällt dieser Geldwerte Vorteil weg, bekommst Du zwar weniger Bruttolohn, musst aber auch weniger versteuern, so dass dein _Netto steigt_.

Ich rate auch zu Auto abgeben und eigenes beschaffen, was Du ja in wenigen Monaten ohnehin machen würdest.

Trini

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Das glaube ich nicht

Antwort von Tinai am 14.06.2012, 12:08 Uhr

Ich glaube nicht, dass Dein AG für den Ausgleich "brutto" zuständig ist, wenn Du das Fahrzeug zurück gibst. Er kann das ja dann genauso auch ablehnen und sagen, behalt Dein Fahrzeug.

Wenn Ihr Euch eh ein Auto kaufen müsst nach MuSchu, dann würde ich das jetzt einfach vorziehen, das ist die günstigste Lösung.

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Re: @speedy

Antwort von speedy am 14.06.2012, 21:10 Uhr

Hi,
du hast zwar Recht, das in vielen Fällen der PKW bzw. die private Nutzungsmöglihckeit als Lohnbestandteil verkauft wird, doch selbst wenn du den PKW jetzt auch welchem Grund auch immer zurückgibst - deinen Chef kostet er immer noch das gleiche - nämlich die Leasingraten bzw. die Abschreibung und die laufenden Kosten. Lediglich der Wertverlust ist durch die geringere Nutzung ggf. etwas niedriger. Würde er dir jetzt alternativ zum PKW mehr Brutto zahlen MÜSSEN, hätte er den schwarzen Peter - er hat den Wagen, den er nicht braucht und die Kosten und muss noch mehr Lohn zahlen.

Daher: die vertragliche Vereinbarung geht über den PKW, wenn du den nicht mehr willst - leider Pech, es sei denn dein Chef ist freundlich und ihr könnt euch friedlich einigen.

Gruß, Speedy

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