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Geschrieben von dasBrinchen am 07.10.2009, 21:01 Uhr

Wegen Arbeitsvertrag

Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und möchte jetzt nach einem Jahr wieder bei meinem AG auf 20 Std/Woche arbeiten gehen.
Wird mein alter Arbeitsvertrag angerührt? Gibt es einen Anhang zum Arbeitsvertrag oder für die Teilzeit in der Elternzeit einen neuen Arbeitsvertrag.
Irgendwo wird doch bestimmt die Arbeitszeit ect. geregelt aufgeschrieben oder?

 
1 Antwort:

Re: Wegen Arbeitsvertrag

Antwort von Astronaut am 07.10.2009, 21:07 Uhr

Hallo,
Du kannst weiterhin in Elternzeit bleiben und dabei mit 20 Stunden teilzeit tätig sein. Dann kannst Du dein drittes Jahr ggf. noch nehmen wenn Du das willst. Dein alter Vertrag bleibt bestehen, es gibt eine Zusatzvereinbarung mit der neuen Arbeitszeit. Bis deine Elternzeit dann abgelaufen ist hast Du auch weiterhin ein Anrecht auf deine alte Stundenzahl.
So hat es mir mein Arbeitgeber erklärt und auch so gehandhabt.
Viele Grüße
Astronaut

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